Wie hoch ist Festzuschuss für eine Zahnprothese?

Das zahlt die Kasse 2024 für Teilprothesen

Wenn eine Zahnprothese, also ein herausnehmbarer Zahnersatz geplant ist, gibt es von der Krankenkasse einen Zuschuss, der in seiner Höhe von einer festgelegten „Regelversorgung“ abhängig ist. Wenn alle Zähne fehlen ist das der Zuschuss für eine Vollprothese. Bei vielen fehlenden Zähnen (Restzahnbestand)  kommt z.B. der Festzuschuss für eine Teilprothese zum tragen. Ob eine einfache Prothese oder eine teurere Zahnprothese auf Implantaten eingesetzt wird, ist unerheblich. Die Kasse muss den vorgeschriebenen Festzuschuss zahlen.

Festzuschuss Vollprothese

Den Festzuschuss gibt es für die Zahnlosigkeit, nicht für die Zahnprothese

Der Festzuschuss für Teilprothesen erhöht sich meist jährlich

Ohne Bonus liegt der Zuschuss bei 60%, mit einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft bei 70% der Regelleistung. Nach 10 Jahren sind es 75%. Der Härtefall bekommt 100% der Regelleistung von der GKV erstattet.

Aufgrund der Inflation der letzten Jahre haben die Krankenkassen die Kassenzuschüsse für den Zahnersatz jedes Jahr erhöht. Da aber auch die Kosten beim Zahnarzt für Zahnprothesen gleichsam steigen, kann es sogar sein, dass Sie trotz höherem Kassenzuschuss schlechter wegkommen.

 

Vollprothesen: höherer Festzuschuss für ein Gebiss im Unterkiefer auch 2024

Für einen zahnlosen Unterkiefer zahlt die Kasse etwas mehr, da der Aufwand höher ist, einer Prothese im Unterkiefer Halt und Funktion zu geben.

Festzuschuss-Nr. 4.2 zahnloser Oberkiefer

Zuschuss für eine Oberkiefer-Zahnprothese oder alternativ: implantatgetragener Zahnersatz bei Zahnlosigkeit.

60% 70% 75% Härtefall
521,89€ 608,87 € 652,36 € 869,81 €

Festzuschuss-Nr. 4.4 zahnloser Unterkiefer

Zuaschuss für eine Vollprothese im Unterkiefer oder alternativ: implantatgetragener Zahnersatz bei Zahnlosigkeit.

60% 70% 75% Härtefall
559,64 € 652,91 € 699,55 € 932,73 €

Weitere Zuschüsse bei Zahnlosigkeit möglich

Für ein neues Gebiss kann man unter bestimmten Umständen noch mehr Geld von der Kasse bekommen: Bei einer „schwierig zu bestimmender Lagebeziehung“ bis zu  143€ im Härtefall€. Bei der Notwendigkeit einer Metallbasis sogar bis zu 203€  im Härtefall.

Hier gibt es ausführliche Infos über die Festzuschüsse bei Zahnlosigkeit.

Wann gibt es den Festzuschuss für eine Teilprothese?

Wenn mindestens 4 Zähne vorhanden sind, aber so viele Zähne fehlen, dass Zahnbrücken nicht gefertigt werden dürfen, gibt es den Festzuschuss für eine Teilprothese:

  • Backenzahnlücke ab 4 Zähne nebeneinander
  • Frontzahnlücke ab 5 Zähne
  • Zahnlücken nebeneinander, in der mehr als 4 Zähne fehlen
  • Freiendsituation (alle Backenzähne fehlen)

Der Festzuschuss ist zudem kombinierbar. Wenn notwendig, gibt es zusätzlich den Kassenzuschuss für Kronen. Auch ein Kassenzuschuss für Teleskopkronen ist möglich. Sogar eine kleine Brücke im Frontzahnbereich ist mit einer Teilprothese der Backenzähne kombinierbar.

Festzuschuss für eine Klammerprothese

Wenn Brücken nicht möglich: Festzuschuss herausnehmbarer Zahnersatz

Der Kassenanteil für eine Teilprothese 3.1, Klammerprothese

60% 70% 75% Härtefall
517,75 € 604,04 € 647,18 € 862,91 €

Teleskopprothesen: dann gibt es den höheren Festzuschuss

Für eine Teilprothese, die durch Doppelkronen gehalten wird, gibt es den höheren Kassenzuschuss:

1. Auf beiden Seiten fehlen die Zähne hinter dem 1. Backenzahn oder noch früher: 2 Teleskopkronen werden bezuschusst. Wenn bei weiteren Zähne eine Überkronung nötig ist, aber eine Teleskopkrone zum besseren Halt der Zahnprothese gemacht wird, dann muss die Kasse hierfür den Zuschuss für eine Krone (evtl. plus Verblendung) bezahlen.

2. Es sind nur noch 3 oder weniger Zähne vorhanden: Teleskop-Festzuschuss für alle Zähne

3. Es gibt zusätzlich den Festzuschuss für eine Teilprothese (für die fehlenden Zähne)

Ausführliche Infos finden Sie unter: Richtlinien für den Festzuschuss von Teleskopprothesen.

Teleskopprothese Teleskopbrücke

Zahl der Zähne passt selten zu den Festzuschussrichtlinien für Teleskope

Kassenanteil bei einer Teleskopprothese (2 Doppelkronen, verblendet) für ein Lückengebiss im OK,69+2*59,86

60% 70% 75% Härtefall
1417€ 1653€ 1772€ 2362€
Bei überkronungsbedürftigen Zähnen kann der Kronenzuschuss zzgl. Verblendung für weitere Teleskope in Ansatz gebracht werden

Kassenanteil Teilprothese mit maximal 3 Teleskope (Restbezahnung, Oberkiefer)

60% 70% 75% Härtefall
1855€ 2165€ 2319€ 3092€

Festzuschuss für eine provisorische Vollprothese (als Interimsersatz)

Wenn noch Zähne vorhanden sind, diese aber alle gezogen werden müssen, dann kann sich der Kiefer danach sehr stark verändern.  In solchen Fällen kann eine provisorische Vollprothese für den Übergang (Interimsprothese, Interimsersatz) gefertigt werden, um die Abheilung abzuwarten.

Dafür gibt es von der Krankenkasse einen eigenen Festzuschuss:

Festzuschuss 5.4 - Interimsprothese im zahnlosen Kiefer

Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer.

60% 70% 75% Härtefall
439,14 € 512,33 € 548,93 € 731,90 €

Interims-Teilprothesen: Zuschuss für die Übergangslösung

Ein Interimsersatz ist ein Provisorium, um die Zeit zwischen Zahnverlust und endgültigem Zahnersatz zu überbrücken. Auch für diese Übergangszahnprothesen zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss.  Der richtet sich nach der Zahl der ersetzten Zähne: 1-4, 5-8 oder mehr als 8, aber nicht bei Zahnlosigkeit (s.o.).

Interimsersatz

Interimsersatz. Für den Übergang sollte es nicht so teuer werden.

Festzuschuss für Interims-Teilprothesen

Festzuschuss 60% 70% 75% Härtefall
5.1 (bis 4 Zähne) 177,88€ 207,52€ 222,35€ 296,46€
5.2 (5-8 Zähne) 245,63€ 286,57€ 307,04€ 409,38€
5.3 (>8 Zähne) 319,60€ 372,86€ 383,38€ 532,66€

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach § 57 Ab- satz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. April 2018

Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2024

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 


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Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2024

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 04. Juli 2024