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Begründung d. medizinischen Notwendigkeit
- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 15478 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren, 7 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo!
Ich habe mir insgesamt drei Implantate einsetzen lassen und verhandele jetzt mit der Beihilfestelle (und wohl bald auch mit der PKV) wegen der Erstattung. Ich hatte mit meinem bahandelnden Arzt vereinbart, daß er mir die medizinische Notwendigkeit, die aus seiner Sicht zumindest teilweise bestehe, kurz schriftlich begründet und er zudem eine Vergleichsrechnung darüber aufstellt, was eine herkömmliche prothetische Versorgung gekostet hätte. Nachdem wochenlang nichts kam, habe ich heute beim Doc angerufen. Seine Mitarbeiterin hat mir zugesagt, es weiterzuleiten aber dann kurz darauf angerufen um mir zu sagen, mein Arzt brauche die Anfrage doch schriftlich. Ich finde das jetzt doch etwas merkwürdig und möchte gewappnet sein: habe ich einen Anspruch auf diese Begründung und die Vergleichsrechnung (was darf ggf. der Arzt dafür in Rechnung stellen) oder muß ich selber sehen, wie ich klarkomme?
Danke schon mal!
Gruß, Kirsten