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Erstattung nach Vorlage eines Röntgenbildes?

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  • Ersteller
    Thema
  • #292626 Antworten
    F. Bunte
    Gast

    Die Beihilfestelle der BR Detmold verlangt von mir ein Röntgenbild zur Erstattung der Pauschale für ein Implantat.
    Zitat:
    Hierzu sind sämtliche Rechnungen der Implantatbehandlung und ein aktuelles Röntgenbild (Panoramaaufnahme von Ober- und Unterkiefer) einzureichen.
    Können die das von mir verlangen?

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  • Autor
    Antworten
  • #292627 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Beihilfestellen können so ziemlich viel verlangen.Was steht in Ihrem Vertrag?

    Gruß Dr. Metelski

    #292628 Antworten
    FB
    Gast

    Um es konkreter zu machen:
    Sind die Sachbearbeiter einer Beihilfestelle berechtigt und in der Lage ein Röntgenbild zu beurteilen?

    #292629 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Nein,die Angestellten einer Beihilfestelle oder auch PKV können dies nicht,maßen sich diese Leistung aber immer wieder an.Meistens wird bei der PKV ein „Vertrauenszahnarzt“ ,bei der Beihilfe der Medizinische Dienst eingeschaltet.Doch auch die sind häufig inkompetent.Was Sie auf keinen Fall machen sollten,die Rö.-Aufnahmen an die Mitarbeiter einer PKV oder Beihilfestelle zu senden.Verweisen Sie auf den Datenschutz und verlangen Sie den Namen des Arztes,der Ihre Aufnahmen begutachten soll.

    Gruß Dr. Metelski

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