Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Generalisierte Nichtanlage

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  • Dieses Thema hat 10 Antworten sowie 13319 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren, 7 Monaten von Gerd Remane aktualisiert.
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    Thema
  • #276209 Antworten
    Werner Brox
    Gast

    Guten Tag,

    unser nun 17 Jahre alter Sohn hat lediglich insgesamt 6Zähne angelegt. Er kaut seit einiger Zeit „auf den Felgen“, d.h. die Michzähne sind komplett abgetragen. Wir bemühen uns nun seit Jahren um eine entsprechende Regelung mit der Krankenkasse (AOK – freiwillig versichert). Diese leht jegliche Implantatmaßnahme ab, da eine konventionelle Versorgung mit einer Prothese völlig ausreichend sei. Abgesehen von der kosmetischen und psychischen Belastung sind wir der Ansicht, dass nur Implantate sinnvoll sind, da mit einer prothetischen Lösung der Knochen in den Folgejahren zurückgehen wird und unser Sohn mit der jetzt gewählten Alternative viele Jahre zurechtkommen muss. Der Haken sind die voraussichtlichen Kosten von gut 90.000,- DM, die die AOK verweigert. Nur wenn gar kein Zahn angelegt wäre (so wird die generalisierte Nichtanlage definiert) käme die Ausnahmeindikation zum Tragen. Ein solcher Fall ist aber in der medizinischen Literatur nicht bekannt.

    Unsere Frage : Ist Ihnen ein ähnlich schwerer Fall bekannt und können Sie etwas zur Kostenübernahme / Technik usw. sagen ? Da es bei 5 befragten Zahnärzten mindestens 7 Meinungen gibt, ist die Entscheidungsfindung für uns als medizinische Laien sehr schwierig. Es wäre schön etwas von Ihnen zu hören. Vielen Dank !

    Werner Brox

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  • Autor
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  • #276210 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Brox,

    der Ausnahmekatalog für implantologische Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen umfasst, wie Sie bereits wissen die „generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen“. Die Interpretation dieser Indikation beschreibt dazu (wörtlich):

    „…..nicht nur die totale Zahnlosigkeit gemeint, sondern das genetische bedingte Fehlen der Mehrzahl der Zähne. Auch hier kann von Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtversorgung gesprochen werden…..“

    Weiter heisst es jedoch:

    „…nur dann der leistungspflicht der Krankenkassen, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, weil das rekonstruierte Prothesenlager nicht belastbar ist.“

    Sie sollte daher einen von den Kassen und Zahnärzten akzeptierten Implantat-Gutachter (fragen Sie bei Ihrer zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung nach) konsultieren und seine Interpretation als maßgeblich akzeptieren. Die genannten Kosten für die implantat-prothetische Versorgung erscheinen mir darüberhinaus eher im oberen Spektrum angesiedelt zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    implantate.com

    #276211 Antworten
    Werner Brox
    Gast

    Vielen Dank für Ihre superschnelle Antwort. Die Gutachten (3 mittlerweile) sind gemacht. Alle 3 sagen total unterschiedliche Dinge aus. Einer möchte alle Zähne durch Implantate ersetzen (weil sonst der Knochen sehr schnell zurückgeht, ohne Belastung) der andere sagt 5 Implantate zu und das andere verneint die Zulässigkeit von Implantaten komplett. Was ist jetzt richtig. Alles sind Zahnärzte, alle sind Experten ? auf ihrem Gebiet. Schauen wir mal, was noch alles „begutachtet“ wird und welche Variationen wir noch zu hören bekommen. Schlimm ist allerdings, daß unser mittlerweile 17-jähriger Sohn damit schon psychische Probleme hat. Aber das interessiert leider keinen. Die Therapie irgendwann wird dann natürlich bezahlt. Verkehrte Welt ! Nochmals Danke für Ihre schnelle Reaktion !

    #276212 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Entscheidend über diue Zuständigkeit der Kassen bei der Therapiekonzepte gibt es immer viele…..

    Für die Kostenübernahme ist einzig die Stellungnahme des von den Kassen und der KZV (Kassenzahnärztlichen Vereinigung) bestellten Implantat-Gutachters und Obergutachters entscheidend. Haben Sie diesen speziellen Gutachter denn schon konsultiert?

    Gruß

    i.com

    #276213 Antworten
    Werner Brox
    Gast

    Bisher wurden ein Gutachten vom MDK und ein weiteres von einem AOK-beauftragten Gutachter erstellt. Ein Implantat-Spezialist hat einen Heil- und Kostenplan erarbeitet. Das war´s bis jetzt. Fehlt da noch ein Gutachter ?

    #276214 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Wenn die AOK trotz eines positiven(=Implantat-Indikation-bestätigen) Gutachtens die Kostenübernahme verweigert, sollten Sie sich Rechtsbeistand nach Rücksprache mit der KZV suchen. Bedenken Sie aber, dass die Neuregelung für Implantatbezuschussung erst mit dem 1.4.2001 (!) in Kraft getreten ist. Lag vielleicht noch ein Informationsdefizit seitens der Gutachter/Krankenkasse vor?

    #276215 Antworten
    Werner Brox
    Gast

    was ist seit dem 1.4. neu ? Ich bin mir sicher, daß die AOK da nicht aktuell informiert ist. Gibts dazu einen Link im Internet, um sich die Neuregelung auszudrucken ?

    Gruß

    Werner Brox

    #276216 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Der Katalog für die Bezuschussung von Implantaten wurde neu gestaltet. Eine wesentliche Änderung ist z.B. die Bezuschussung von Implantatsuprakonstruktionen durch die Kassen in zusätzlichen Fällen (siehe auch „news“). Dazu gibt es auch noch einen Mehrseiter mit Interpretationen der genannten „Indikationen“. Darüber hinaus wurden wir (Zahnärzte) über neu bestellte KZV-Gutachter (und Obergutachter) informiert. Ich weiß natürlich nicht, wie weit das alles schon durch die bisherigen Gutachten Berücksichtigung erfahren hat. Wenn es nicht so umfangreich wäre, würde ich die Texte selbst bald ins Netz stellen. Die Zeit! Fragen Sie doch bei der KZV oder der AOK nochmal nach.

    Die für Sie wesentlichen Auszüge habe ich übrigens bereits in meiner ersten Antwort zitiert!!

    #276217 Antworten
    Werner Brox
    Gast

    Vielen Dank ! Erstens für die kompetenten Auskünfte, zweitens für die sagenhafte Schnelligkeit !

    Nochmals Danke !

    #276218 Antworten
    Susanne
    Gast

    Hallo Werner,

    ich bin erst diese Woche auf dieses
    Diskussions-Forum gestoßen.
    Ich bin 25 Jahre und bei fehlen auch 10 Zähne
    die von Geburt an nicht angelegt sind.
    Ich habe das gleiche Problem mit der
    Krankenkassen. Die wollen nichts zahlen.
    Ihr Beitrag ist zwar schon vom letzten Jahr,
    aber mich würde trotzdem interessieren
    wie der Fall weitergegangen ist.
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Gruss

    Susanne

    #276219 Antworten
    Gerd Remane
    Gast

    Hallo Werner, bin auch gerade auf dein Problem gestoßen, hatte gerade vor einigen Stunden eine Ähnliche Problematik in s Forum eingestellt. Auch mich würde interessieren, wie die Sache bei euch ausgegangen ist. Ich bin jetzt noch in der Situation, dass ich den Kontakt zur BKK erst noch aufnehmen muss. Mit dem Vorab-Bescheid des Sachverständigen will ich mich noch nicht anfreunden.

    Gruß Gerd

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