Es soll mehr als 200 verschiedene Implantatsysteme auf dem Markt geben – wie viele schlechte sich darunter befinden, kann keiner beantworten. Um welche Marke handelt es sich denn? Müsste auf der Rechnung stehen, sofern du keinen Implantatpass hast.
Dein Zahnarzt sollte eigentlich das beschädigte Implantat einschicken beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Doch die meisten tun es nicht, weil sie nichts von dieser Meldepflicht wissen. „Der Spiegel“ veröffentlichte dazu am 12.02.2019 einen Artikel mit dem Titel: „Kleine Schraube, großes Problem“. Im Internet zu finden. Sehr lesenswert!
Es muss sich auch nicht zwingend um einen Herstellerfehler handeln. Das Abutment könnte mit dem falschen Drehmoment eingedreht worden sein. Oder ein zu langes Abutment, was nicht zu dem Implantat gepasst hat. Oder einen sonstigen Fehler – der Implantologe hat sich da schon an einigen Vorgaben zu halten. Und ob er diese berücksichtigt hat, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Du siehst, das ist alles sehr schwer zu beurteilen. Wurde denn nach dem Eindrehen des Abutments noch ein Rö-Bild gemacht?
Empfehlung: lass dir das Rö-Bild, worauf der Implantatbruch dargestellt ist, aushändigen. Du könntest es hier hochladen.
Eine Rechtschutzversicherung nutzt dir nur etwas, wenn du vor Gericht ziehst. Die Hürde der Beweislast liegt beim Patienten und die ist in deinem Fall sehr hoch. Eine Klage dauert ewig.
Hier gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und mit dem ZA zu verhandeln. Er steht hier in der Pflicht. Auch wenn es eine Privatleistung ist, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden in Bezug auf die entstandenen Kosten und Gewährleistung.