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Implantat ist gebrochen und musste entfernt werden

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 382 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 10 Monaten von Agnes aktualisiert.
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  • #251425 Antworten
    Djamina
    Gast
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  • #251536 Antworten
    Djamina
    Gast

    Hallo,
    ich habe vor 9 Monaten ein Implantat gesetzt bekommen, alles war bestens bis dann vor 2 Wochen sehr starke Schmerzen aufgetreten sind.
    Bei meinem Zahnarzt, wurde dann im Röntgenbild festgestellt, dass unten an der Spitze des Implantats ein Stück in der Größe einer halben Erbse abgebrochen war.
    Es musste entfernt werden, ich hatte ja auch starke Schmerzen. Nun bin ich seit einer Woche krank geschrieben und es tut nach wie vor sehr weh. Der Heilungsprozess dauert.
    Ich habe mit meinem Arzt gesprochen, was ich jetzt bezahlen muss. Er sagte die Entfernung ca 140 Euro, und das 3 D Röntgenbild 160 Euro.
    Das Implantat wurde eingeschickt und wird jetzt geprüft. Ob der Hersteller das allerdings zugibt ist nicht geklärt…
    Meine Frage: Ist das ok, dass ich die Entfernung zahlen muss?
    Was kann ich denn überhaupt unternehmen? Das Implantat war ja sehr teuer.
    Im Internet finde ich hierzu nichts, wann bricht denn mal ein Implantat.
    Ich habe zudem keine Rechtschutzversicherung.
    Ich würde einfach nur gerne wissen, ob ich auf den Kosten sitzen bleibe, was ich als Privatmensch ohne Rechtschutz denn machen kann oder ob ich das alles auf sich beruhen lassen soll.
    Lieben Dank schonmal für die Antworten!

    #251537 Antworten
    erich maier
    Teilnehmer

    Hallo

    Wurde das Implantat schon bezahlt ?
    Was ist mit der Krone ?
    Ich denke du wirst hier sicher noch einige Antworten dazu bekommen aber normal ist das sicher nicht es gibt ja Gewährleistung .

    #251538 Antworten
    Djamina
    Gast

    Ja , das Implantat wurde bereits vor 9 Monaten gesetzt und bezahlt, auch die Krone wurde bezahlt.
    Meine Frage ist ja, was ich machen soll/kann, wenn ich keine Rechtschutzversicherung besitze.
    Der Zahnarzt hat das Implantat ja korrekt eingesetzt, es wurde nach dem Einsetzen und der Einheilungsphase auch ein Röntgenbild gemacht, da war auch alles ok.
    Wieso es jetzt unten an der Spitze abgebrochen ist, weiß keiner.

    #251539 Antworten
    erich maier
    Teilnehmer

    Also hierbei sollte schon die Gewährleistung schlagend werden es kann doch nicht sein
    das sich der Patient um den defekt des Implantates kümmern muss.
    Der Zahnarzt hat sich darum zu kümmern wo er das Implantat eingekauft hat.
    Dazu braucht man keine Rechtsschutzversicherung das muss der Zahnarzt regeln.
    Wenn ich mir Bremsen mache lasse die Bremsscheibe bricht werde ich mich auch nicht mit dem Erzeuger der Scheibe in verbindung setzen ist aufgabe der Werkstatt und muss neue Bremsscheiben einbauen.
    Ich würde mich hier nicht so leicht abspeisen lassen man hat auch Rechte.

    Was sagt der Arzt dazu Implantiert er neu wie geht es weiter ?

    #251540 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Es soll mehr als 200 verschiedene Implantatsysteme auf dem Markt geben – wie viele schlechte sich darunter befinden, kann keiner beantworten. Um welche Marke handelt es sich denn? Müsste auf der Rechnung stehen, sofern du keinen Implantatpass hast.

    Dein Zahnarzt sollte eigentlich das beschädigte Implantat einschicken beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Doch die meisten tun es nicht, weil sie nichts von dieser Meldepflicht wissen. „Der Spiegel“ veröffentlichte dazu am 12.02.2019 einen Artikel mit dem Titel: „Kleine Schraube, großes Problem“. Im Internet zu finden. Sehr lesenswert!

    Es muss sich auch nicht zwingend um einen Herstellerfehler handeln. Das Abutment könnte mit dem falschen Drehmoment eingedreht worden sein. Oder ein zu langes Abutment, was nicht zu dem Implantat gepasst hat. Oder einen sonstigen Fehler – der Implantologe hat sich da schon an einigen Vorgaben zu halten. Und ob er diese berücksichtigt hat, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Du siehst, das ist alles sehr schwer zu beurteilen. Wurde denn nach dem Eindrehen des Abutments noch ein Rö-Bild gemacht?

    Empfehlung: lass dir das Rö-Bild, worauf der Implantatbruch dargestellt ist, aushändigen. Du könntest es hier hochladen.

    Eine Rechtschutzversicherung nutzt dir nur etwas, wenn du vor Gericht ziehst. Die Hürde der Beweislast liegt beim Patienten und die ist in deinem Fall sehr hoch. Eine Klage dauert ewig.

    Hier gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und mit dem ZA zu verhandeln. Er steht hier in der Pflicht. Auch wenn es eine Privatleistung ist, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden in Bezug auf die entstandenen Kosten und Gewährleistung.

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Letzte Aktualisierung am Freitag, 15. September 2023