Häufige Suchanfragen im Forum:
Implantat statt Krone im Frontzahnbereich?
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 6796 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 13 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
-
Thema
-
Guten Tag,
ich habe eine Frage: Und zwar habe ich (32 Jahre) seit einem Sturz in der frühen Kindheit Probleme mit einem der mittleren Schneidezähne im Oberkiefer. Nach dem Ausfall des Milchzahns war der „richtige“ Zahn hohl, musste also gefüllt werden. Zudem ist die Wurzel im Oberkiefer bis heute angebrochen. Da sich besagter Schneidezahn immer wieder nach vorne und seitlich über den Nachbarschneidezahn schob, trug ich die gesamte Kindheit über eine feste Zahnspange. Nach deren Entfernung wanderte der Zahn wieder nach vorne – bis ich die „Faxen dicke“ hatte. Da der benachbarte Schneidezahn durch den Übeltäter zudem nach hinten gedrückt worden war, empfahl mir meine Zahnärztin, beide mittleren Schneidezähne überkronen zu lassen. Dies ließ ich vor etwa zehn Jahren durchführen, womit ich auch sehr sehr zufrieden war und bin. Allerdings stelle ich auch heute noch fest, dass sich der „angeknackste“ Zahn immer noch leicht nach vorne bewegt. Momentan kann ich noch damit leben, weiß aber, dass dies in drei, vier Jahren ein Maß erreicht haben wird, an dem ich ästhetisch nicht mehr damit einverstanden sein werde.
Meine Frage ist nun, was man dann tun könnte. Kann man beide Zähne mit neuen Kronen ausstatten, die dann wieder gerade in Reih‘ und Glied stehen? Oder könnte man den „kranken“ Zahn auch ziehen und dem „Wander-Spuk“ mittels eines Implantats ein Ende bereiten? Letzteres wäre vermutlich, so kann ich mir vorstellen, die eleganteste und dauerhafteste Lösung. Nur, wie stellt es sich da mit den Kosten dar? Ist das Wandern des Zahns „medizinischer Grund genug“ oder zu sehr kosmetischer Natur? Ich bin gesetzlich versichert, habe jedoch seit fünf Jahren eine Zahnzusatzversicherung, die für JEDEN Zahnersatz Minimum 85 Prozent der Rechnungssumme übernimmt. Dies allerdings – wie vermutlich die meisten Zusatzversicherungen – nur dann, wenn die GKV ihren Teil übernimmt. Und nun habe ich mal gehört, dass die GKV bei einem Fall wie dem meinen höchstens für eine neue Krone oder eine Brücke einen Zuschuss leisten würde, nicht aber für ein Implantat. Bedeutet im Umkehrschluss, dass die Zahnzusatzversicherung ohne eine Vorleistung der GKV GAR NICHT einsteigt…?! Oder sehe ich das falsch? Falls es hilft: Ich habe die Zahnzusatzversicherung der Barmenia im Tarif ZG.
Über Tipps und Fachwissen, ob neue Kronen oder aber ein Implantat wieder für zwei Schneidezähne in Reih‘ und Glied ohne ein Wandern des Zahns nach wenigen Jahren sorgen würden, wäre ich sehr dankbar.