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Krone aus dem Ausland?
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- Dieses Thema hat 24 Antworten sowie 40157 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 1 Monat von carina32 aktualisiert.
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Tom D.Gast
Wer hat gute bzw. schlechte Erfahrungen mit Kronen aus dem Ausland z.B. vom Imex-Dental, MDH-AG, etc.
Ich bin über folgenden Artkel aufmerksam geworden.
https://www.zm-online.de/zm/6_06/pages2/titel1.htmMir geht es nicht nur um den Preis. Interessant finde ich vorallem die 4-5 jährige Garantie.
Gruß
Tom D.
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(dj-dj (a) gmx.de)
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berndGast
also ich persönlich bin kein grosser Freund von solchen Billigschnäppchen solange es nur um den Zahnersatz an sich und nicht die ganze Behandlung geht.
Wenn man sich komplett im Ausland behandeln lässt hat man einen höhreren Preisvorteil und kann isch trotzdem eine Klinik aussuchen wo das Zahnlabor angeschlossen und damit die Wege kurz sind.
Gruss
BerndTom DGastIch verstehe nur nicht, warum das Labor im Keller meines Zahnarztes nur 2 Jahre Gewährleistung geben will, während die Hersteller aus China beim „halben Preis“ bis zu 5 Jahre Garantie auf ihr Produkt geben.
Wie gesagt, mir geht es weniger um den Preis als um die Garantie.
TomGastnaja, hier sollte man wissen, dass sich die Garantie im allgemeinen nur auf Materialfehler bezieht, Und Materialfehler sind eigentlich seehr gering. Anderweitige Ausfälle ( fehlbelastung usw.) fallen sowieso nie unter Garantieleistung sondern sind , wenn überhaupt nur Kulanzleistung. Zudem liegt es an jedem selbst eine über die Garantie von 2 Jahren hinausgehendde Leistung mit seinem Zahnarzt auszuhandeln.
Gruss
TomUrsGastAlso das finde ich OK, wenn ein Zahnarzt die Dentalarbeiten im Ausland machen läßt, da spart man als Patient schon viel Geld, weil der Anteil der Laborarbeiten an der Gesamtrechnung sehr hoch ist. Man muß nicht ins Ausland fahren und der Zahnarzt behält seine Patienten. Bei Auslandsangeboten bin ich sehr skeptisch, vor allem wenn man Vorauszahlungen machen muß.
berndGastLeider sind die Arbeiten aus dem Ausland sehr oft mangelhaft und aufgrund der grossen Entfernung müssen Nachkorrekturen dann von anderen Zahntechnikern als den herstellenden gemacht werden. Hierzu gab es vor nicht so langer Zeit einen Bericht bei Frontal 21.
Ausserdem tummeln sich ind em Geschäft auch eine Menge Scheinheiliger, die zum Beispiel unter anderem EU-Führerscheine, Schönheits-OPs, Kredite ohen Schufa usw. anbieten.
Man sollte da eher auf sein Bauchgefühl vertrauen.
Es ist nichts besser als alles aus einer Hand zu haben.
Viele Köche verderben den Brei.
Ein Zahnarzt der fest mit einem ausländischen Zahnalabor zusammenarbeitet ist natürlich auch ein Vorteil Eine sporadische Zusammenarbeit nur um des Preises willen finde ich allerdings höchst zweifelhaft.
Gruss
BerndBellaGastkann ich bestätigen.
Mein Zahnarzt hatte sich meinen Zahnersatz aus Kostengründen in Tschechien anfertigen lassen.
Endergebnis war alles andere als schön und nun geht seit über erinem Jahr der Streit hin und her wer die Verantwortung trägt. Da schiebts der eine auf den anderen.
Und der tschechische Vermittler ist da noch besonders dreist. Er hats sogar geschaft auf seiner Webseite einen gefälschten positiven Erfahrungsbericht von mir zu veröffentlichen, diesen jedoch, nach Protest meinerseits, zwischenzeitlich wieder raushgenommen.
Also für mich gilt in Zukunft.
Nur noch alles aus einer Hand, egal ob in Deutschland oder im Ausland.
BellaUrsGastDer Bericht von Frontal21 war
aber über DEUTSCHE Dental-Labore 😉RolfGastGrosslabor klingt leider nach Massenware.
Und gerade in Tschechien soll damit eine Menge Schindluder getrieben werden.
Wie in deinem ersten Bericht zu lesen ist ja in ungarn und Tschechien die Qualität des Zahnersatz eher mangelhaft. Und wieso sollte sich das nur auf Zahnärzte beziehen?
Und China ist für mich nicht wirklich eine Alternative. Da ist mir ein ansprechpartner lieber, damit ich eben nicht hin- und hergeschickt werde wenn was nicht passt.berndGastHallo,
all die Kommentare sprechen ja im Grunde nur dafür alles aus einer Hand zu erwerben.
Eine Zahnklinik mit angeschlossenem Dentallabor bedeutet eben einen Ansprechpartner im Reklamationsfall.
Bei einer geteilte Arbeit, nur um des Preises willen bleibt in einem solchen Fall der Patient eben auf der Strecke.
Gruss
BerndbernardineGastWenn dem so wäre, dann müßten in Westeuropa schon zigtausende von Patienten „auf der Strecke“ geblieben sein.
Der Ansprechpartner für einen Patienten bei einer Reklamation ist immer der Zahnarzt, welcher diesen eingegliedert hat, egal wo die Prothetik hergestellt wurde, somit ist obige Aussage für mich nicht nachvollziehbar und unqualifiziert.berndGastStimm leider überhaupt nicht so.
Denn wenn ein Dentallabor auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten genommen wurde und es Probleme gibt, ist das leider mal das Problem des Patienten.
Anders siehts, wie schon geschrieben, aus, wenn Zahnarzt und Dentallabor bereits öangjährig zusammenarbeiten. Auch eine entsprechende Kulanzregelung ist da unkomplizierter zu erzielen.
Auch wenns manch einem oder einer natürlich anders viel lieber wäre.
Gruss
BerndJournalistGastEs ist bedenklich, wenn hier Laien wie Bernd zu wichtigen Themen, die eigentlich der Aufklärung von Patienten dienen sollten, ihren –falschen- Senf dazugeben.
Deshalb hier dazu ein Kommentar der Landes-Zahnärzte-Kammer Baden-Württemberg:
Durch den zahnärztlichen Dienstvertrag ist die/der Zahnärztin/Zahnarzt gegenüber den Patienten der/die einzige Gewährsträger für die Qualität des durch ihn erbrachten ausländischen Zahnersatzes und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Kassenpatienten oder um die Behandlung eines Privatpatienten handelt. Im erstgenannten Fall besteht eine verschuldensunabhängige Haftung gem. § 136 b SGB V und darüber hinaus auf Grund der kassenärztlichen Verträge eine besondere Sorgfalts- und Überwachungspflicht hinsichtlich des ausländischen Labors. Sie/er muss ferner einen Ablauf gewährleisten, der nicht zu einer Verzögerung der Versorgung beziehungsweise der Abwicklung eines Gewährleistungsfalles führt. Die Haftung gegenüber einem Privatpatienten setzt ein Verschulden voraus; etwa in Gestalt eines Verstoßes gegen die Regeln der zahnärztlichen Kunst oder wenn deutsche Qualitätsstandards gemäß den hierzu ergangenen Richtlinien nicht gewahrt sind. Die Verwendung ungeeigneten Zahnersatzes führt zur Haftung. Je nach Vertragsgestaltung mit dem Importeur oder dem ausländischen Labor wird ein etwaiges Verschulden der/des Zahntechnikerin/Zahntechnikers der/dem Zahnärztin/ Zahnarzt wie eigenes Verschulden gem. § 278 BGB zugerechnet, da dieser als Erfüllungsgehilfe der/des Zahnärztin/Zahnarztes tätig sein kann. Die/der Zahnärztin/Zahnarzt muss darüber hinaus sicherstellen, dass ihr/ihm unabhängig von ausländischen Rechtsbestimmungen die Gewährleistung des Labors mindestens zu deutschen Bedingungen gesichert ist. Die Verantwortung für die Gewährleistung trifft sie/ihn in der Gesamtheit.
BerndGastHallo,
das stimmt schon alles.
Wenn allerdings auf azsdrücklichern Wunsch des Patienten ein bestimmter Anbieter zum Einsatz kommt, ist auch der Patient selbst dafür verantwortlich. Denn kein Zahnarzt der Welt wird für ein ihm unbekanntes Dentallabor seine Hand ins Feuer legen.
Und da der Preisvorteil beim Patienten liegt, liegt bei ihm in dem Fall auch die Verantwortung.
Gruss
BerndRolfGastHier mal ein Auszug aus der AGB einer namhaften deutschen Zahnklinik.
Soll auch nicht als Abschreckung dienen, sondern ist nur richtig und nachvollziehbar.Vom Auftraggeber angelieferte Materialen /Edelmetall, Zähne, etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke, etc.) könne mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Mängel aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
Rolf
JournalistGastWarum es immer wieder Eier gibt, die schlauer als die Henne sein wollen???
Auch wenn „auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten ein bestimmter Anbieter zum Einsatz kommt“ BLEIBT der deutsche Zahnarzt der einzige Gewährsträger gegenüber dem Patienten!
Wir sprechen hier auch nicht von „angelieferten Materialien“ (Rolf), sondern von FERTIGEM (ausländischem) Zahnersatz.Bevor man hier falsche Aussagen macht, sollte man sich genauer informieren (z. B. Zahnärzte-Kammer), denn so etwas trägt wenig zur Information von Patienten bei – im Gegenteil!!
Hier nochmal ein Auszug aus dem Handbuch der Landes-Zahnärzte-Kammer Baden-Württemberg, damit sollte zu diesem Thema alles -wahrheitsgemäß- gesagt sein..
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Import von zahntechnischen Arbeiten
Eine besondere Sorgfaltspflicht der/des Zahnärztin/Zahnarztes ist vornehmlich beim Bezug von zahntechnischen Arbeiten aus dem nichteuropäischen Ausland anzunehmen.
Der/dem Zahnärztin/Zahnarzt steht es zweifelsohne frei, bei jedem Labor seines Vertrauens zahntechnische Arbeiten zu beziehen, ohne dass er bei der Auswahl an einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Land gebunden wäre. Hersteller bleibt das betreffende zahntechnische Labor, das stets die Regeln des Konformitätsverfahrens, die für Sonderanfertigungen gelten, einzuhalten und die Konformitätserklärung auszustellen hat.
Für die/den Zahnärztin/Zahnarzt ist es dabei von großem Vorteil, wenn die Ordnungsgemäßheit der Konformitätserklärung und die Sicherheit im Produktionsbetrieb von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde gewährleistet werden kann. Im Falle einer funktionierenden Aufsicht kann sich die/der Zahnärztin/Zahnarzt ohne weiteres auf die Konformitätserklärung verlassen und das Produkt verwenden.
Wenn die Aufsicht nicht gewährleistet ist, muss die/der Zahnärztin/Zahnarzt etwas vorsichtiger sein. Der/dem Zahnärztin/Zahnarzt kann man zwar nicht gewissermaßen die nicht erfüllbare Aufsichtpflicht der Aufsichtsbehörde übertragen werden oder die Haftung im Rahmen einer Gefährdungshaftung für die Ordnungsgemäßheit des Produkts auferlegt werden, sie/er wird jedoch gehalten sein, etwas genauer zu recherchieren wer ihr/sein Auftragnehmer ist und ob das gelieferte Produkt den Qualitätsanforderungen entspricht.
Durch den zahnärztlichen Dienstvertrag ist die/der Zahnärztin/Zahnarzt gegenüber den Patienten der/die einzige Gewährsträger für die Qualität des durch ihn erbrachten ausländischen Zahnersatzes
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!zahediAdministratorder Zahnarzt haftet für die Endleistung Zahnersatz. Keine Diskussionsmöglichkeiten.
Gruß
B. ZahediRolfGastStimmt.
Er haftet genau dann wenn er sich darauf einlässt.
Allerdings ist ein Haftungsausschluss durchaus möglich.
Denn bei einer Privatleistung können auch eventuelle Haftungsausschlüsse separate geregelt werden.
Auch wenn Journalist das nicht gerne sieht, weil er dann vielleicht auf seinem guten Zahnersatz aus Pardubice sitzenbleibt.*g*
Wer noch Fragen hat sollte mal unter czechmarketing googeln
RolfJournalistGastDa trifft die Henne (Dr.Dr.Zahedi) eine glasklare Aussage und schon wieder
meldet sich ein besserwissendes Ei (Rolf) und
verbreitet Laien-(Un)Wissen.
Natürlich kann ein Zahnarzt mit seinen Patienten hunderttausend „Haftungsauschlüsse“ vereinbaren, nur haben diese keinerlei rechtlichen Bestand.
„Vereinbaren“ kann ich viel, was aber zählt ist die Rechtssprechung und die ist EINDEUTIG,
das sollten auch die „Eier“ kapieren – aber das hat ja mit denen bald ein Ende, in einigen Tagen werden die „geköpft“ – FROHE OSTERN
Wer noch Fragen hat, braucht nicht zu googeln,
sondern sollte einfach mal die Henne fragen!KlausGastalso da es wirjklich so ist dass der Zahnarzt haften muss wird sich jeder Zahnarzt zweimal überlegen ob er ausländischen Zahnersatz auf Patientenwunsch einsetzt.
Habe folgende Quelle gefunden: Allgemeine Richtlinien und Arbeitsstättenverordnung Deutscher Zahnlabore:
https://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/download/D37313-4115320985-E5F2.docHier für die lesefaulen der letute Abschnitt:
„Den aufgezeigten Haftungsrisiken ist durch entsprechende Vertragsgestaltungen Rechnung zu tragen. Die Verwendung ausländischen Zahnersatzes vergrößert den zahnärztlichen Pflichtenkreis ohne direkte Ertragssteigerung. Wenn sich ein/e Zahnärztin/Zahnarzt auf Wunsch des Patienten für die Verwendung importierten Zahnersatzes entscheidet, muss klar sein, dass sie/er im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen immer persönlich einstehen muss. “
Eigentlich auch das wieder ein Argument sich bei Zahnarzt und Labor auf langfristige Partner eher zu verlassen als um Zwangspartnerschaft um des Preises willen.
Denn wenn der Zahnarzt haften muss , kann sich eigentlich das ausländische Labor erlauben was es will. Denn einen wirtschaftlichen Schaden muss es ja nicht befürchten.JournalistGastSchön „Klaus“, dass auch sie erkannt haben, dass „es wirklich so ist“.
Was sie aber anscheinend noch nicht kapiert haben, dass es NICHT um „Zwangspartnerschaften“ geht, sondern um frei gewählte Beziehungen zwischen Zahnarzt und Labor. Ein(e) Zahnarzt/Zahnärztin wird seine/ihre Qualitätsansprüche zugrunde legen, egal ob es sich um ein deutsches oder ein ausländisches Labor handelt. Gehen sie mal davon aus, dass er/sie eher mit einem guten ausländischen Labor zusammen arbeitet, als mit einem schlechen deutschen.
Wie oft meinen sie wohl, „kann sich ein ausländisches Labor erlauben, was es will“ ???
Halten sie deutsche Zahnärzte für so dumm, dass sie schlechte Prothetik bei ihren Patienten einsetzen, wenn sie genau wissen, dass sie dafür haften?
Wenn eine deutsche Zahnarztpraxis ausländischen Zahnersatz anbietet, dann macht sie das nicht wegen „direkter“ Ertragssteigerung, das ist gar nicht möglich, weil dieser Ersatz ohne Aufschlag abgerechnet werden muß – sondern aus „indirekter“ Ertragssteigerung, denn ein Patient, der in einer deutschen Praxis bezahlbare Prothetik angeboten bekommt, kommt gar nicht auf die Idee ins Ausland zu fahren (bei machen muss man auch fliegen, weil es so weit ist) und bleibt bei seinem Hauszahnarzt. Dieser behält einen Patienten und hat damit wiederum eine DIREKTE Ertragssteigerung – so einfach ist das.
Schöne Grüsse an die Eier-FraktionreneGastwie oben bereits geschrieben wurde, sind ja langfristige Partnerschaften auch nicht das Problem.
Rin Zahnarzt, der ausländischen Zahnersatz anbietet wird natürlich prüfen,welche Qualität er verbaut.
Die Patienten, die sich Ihren Zahnersatz allerdings selbst aus dem Internet besorgen und sich den bei Ihrem Zahnarzt zuhause einsetzen lassen, können sehr wohl auf ein ausländisches Bauernfängerlabor reinfallen.
Deswefen. Ausland oder nicht.. alles aus einer Hand ist nun mal am problemlosesten.
Und wenns gewissen Schreiber noch so oft mit Gesetzesauszügen rumwedeln.Gruss
ReneHubert HandelGast[quote=“Urs“]
Also das finde ich OK, wenn ein Zahnarzt die Dentalarbeiten im Ausland machen läßt, da spart man als Patient schon viel Geld, weil der Anteil der Laborarbeiten an der Gesamtrechnung sehr hoch ist. Man muß nicht ins Ausland fahren und der Zahnarzt behält seine Patienten. Bei Auslandsangeboten bin ich sehr skeptisch, vor allem wenn man Vorauszahlungen machen muß.
[/quote]CrissyTeilnehmerHallo Tom,
ich habe gute Erfahrung mit IMEX-DENTAL gemacht, allerdings nicht im Ausland sondern hier in Deutschland. Mein Implantologe arbeitet mit IMEX-DENTAL zusammen. Ich habe einen Implantatepass über 5 Jahre und meine Implantate sowie den Zahnersatz schon 6 Jahre und bin immer noch sehr zufrieden. Ich habe zwar mehr bezahlt, aber das ist es mir wert. Möchtest Du mehr wissen? Ich gebe gern Auskunft.
carina32TeilnehmerDie Frage wurde auf [url=https://www.stern.de/noch-fragen/gibt-es-moeglichkeiten-guenstige-zahnkronen-zu-bekommen-1000012951.html/]Stern.de[/url] auch schon diskutiert, vielleicht ganz hilfreich, da mal mitzulesen.
lg
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