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Mehrere Kostenvoranschläge zum Knochenaufbau-welcher stimmt wirklich?

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  • #258346 Antworten
    Clarissa5000
    Teilnehmer

    Hallo,
    bei mir wurde vor kurzem ein unterer Schneidezahn entfernt.
    Die Chirurgische Praxis, in der ich mich eigentlich immer sehr wohl gefühlt habe, hat mir zu folgender Behandlung geraten:
    Als erstes ist aufgrund fehlendes Knochen (aufgrund 3 Wurzelspitzenamputationen in den Jahren zuvor) nun zuerst der Knochenaufbau angesagt.Hierzu sollte ein STück Knochen im Unterikiefer oder Kinn entnommen und dann eingesetzt werden. Dann natürlich ein Implantat, und evtl. muss auch noch das Zahnfleisch aufgebaut werden.
    Ich habe über die letzten Wochen diverse Kostenvoranschläge erhalten (bin KAssenpatient).
    Beim ersten habe ich mir nicht viel dabei gedacht, als aber nun die anderen folgen, und ich sah dass sich da Unterschiede ergeben, wurde ich jedoch skeptisch.
    Insbesondere was den Knochenaufbau betrifft, interessieren mich folgende Punkte: Im ersten KV war nur aufgelistet (was ich denke, was den Knochen angeht):
    – Frei Verpflanzung eines Knochens (Ä2255)
    – Implant. allopl. Material (Ä2442)
    – Einbringens eines Membrans (413)

    So, und im anderen standen dann plötzlich außer diesen Punkten noch folgende dabei:
    – Knochenspanentnahme (Ä2253)
    – Implantation von Knochen (Ä2254
    )

    Da sich von der Behandlungsart nichts geändert haben konnte (war ja nicht mehr dort), nun meine Fragen, haben die erst später gecheckt, dass sie das vergessen haben, oder wie kann ich das verstehen?
    Bin ja nicht vom Fach, aber vom Sinn her würde ich sagen, der 2. mit den anderen beiden Positionen ist verbessert. Jedoch lt. dem KV macht dies eine Differenz von über 360 Euro aus.
    Bin „leicht“ irritiert und freue mich über rege Antworten.

    #258347 Antworten
    Didda
    Teilnehmer

    Hallo Clarissa,

    habe leider keine Antwort parat, weil, mir geht es ähnlich. Habe zwar nur ein Kv bekommen, aber bei mir soll ebenfalls Knochen entnommen werden (am Hinterkiefer) und am vorderen Schneidezahnbereich eingesetzt werden und auf meinem KV steht dies auch alles drauf.
    Scheint ja dann irgendwie allgemein ein Problem zu sein:-)

    Warte dann gespannt auf Antworten.

    Didda

    #258348 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    im Grunde geht es bei den KVA´s um eine Veranschlagung des Zeitaufwands mit Schweregrad und Materialkosten. Das kalkuliert jeder Behandler nach seinem Massgaben und Möglichkeiten und hat dafür die Palette der Gebührenordnung mit den verschiedenen Gebührenpositionen zur Verfügung, die im Endeffekt sehr geduldig ist ;-).
    D.h. der eine nimmt mehr, der andere weniger. Ob man die gleiche Leistung oder auch tatsächlich aufwändigere Leistung erhält, das gibt der KVA nicht wirklich her.
    Gruß
    B. Zahedi

    #258349 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    im Prinzip kann man mit einem Kassenpatienten alles vereinbaren, wenn dieser sich einverstanden zeigt. Was Sie allerdings schildern, verletzt so ziemlich alles an Vorgaben der GOZ, was man sich vorstellen kann. Die GOZ regelt die Gebührenerhebung für Privatpatienten, sagt also im Prinzip aus, was man für welche Leistung liquidieren kann. Das ein oder andere ist zwar für den Zahnarzt kaum nachvollziehbar, aber insgesamt schon eine runde Sache. Die GOZ sagt z.B., dass neben der Ziffer 2255 sowohl keine 2442, als auch die 2253 und 2254 abgerechnet werden kann, zumindest nicht so, dass eine PKV es erstatten würde. Ein KVA müsste ungefähr so aussehen:

    010
    4 x 009
    402
    2730
    2255 + Zuschlag 444
    413a
    2697a
    2381
    5004
    3 x 330
    6 x 329

    Das wäre jetzt aber nur für den Knochenaufbau; die Implantation und eventuelle Schleimhautverbesserungen kämen noch gesondert. Ist in meinen Augen fair und spiegelt den Aufwand wider. Die Steigerungsfaktoren wären alle bei 3,5 anzusiedeln.
    MFG
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantologie

    #258350 Antworten
    Clarissa5000
    Teilnehmer

    Hallo Herr Dr. Zwanzig,

    Vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Obwohl mich dieser nicht gerade beruhigt hat, aber es schildert das Vorgehen der letzten Wochen in dieser Praxis 1A wieder.
    Sie schreiben, dass die Angaben in meinem KV so ziemlich allen Vorgaben verletzten, welche die GOZ vorschreibt. Kann man dagegen etwas tun?
    Ich meine, ich finde das echt eine Unverschämtheit, dass die mir da etwas berechnen, was a) nicht erlaubt ist und b) evtl. nicht mal durchgeführt wird (kann ich ja nicht nachvollziehen). Da zählt ja einzig das Vertrauen, und dies wurde von meiner Seite spätestens, nachdem ich 3 mal eine Infomappe erhielt, und insgesamt 7 verschiedene Kostenvoranschläge zu Hause liegen habe, „ein wenig“ verletzt. Fand das echt total abartig, da wusste die eine Hand nicht, was die andere tut.
    Die OP ist in genau einer Woche. Wenn ich von meiner Seite her nicht wollte, dass dies jetzt zügig nach und nach durchgeführt wird, hätte ich schon lang die Praxis gewechselt.
    Mal schauen, was später auf der Rechnung steht. Aber könnte ich z.B. mich weigern diverse Nr. (also dann 2442/2253/2254) zu bezahlen? Insbes., wenn die PKV (die bei mir daran 30% erstattet), dies nicht bezahlen wird? Spätestens dann hätte man ja den Beweis, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
    Oder ist, wenn ich den KV bereits unterschrieben habe, jetzt alles zu spät.

    Herzlichen Dank im Voraus.

    #258351 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    Sie müssen sich nicht operieren lassen, aber wenn Sie etwas unterschrieben haben und es dann machen lassen, dann müssen Sie auch bezahlen. Das ist halt eine private Vereinbarung, in der man vereinbaren kann, was man will. Das hat auch nichts mit Betrug zu tun, nur weil die PKV das nicht akzeptieren will, es ist schlicht eine reine Unverschämtheit von der Praxis, über die Sie aber entscheiden können. Ich persönlich finde die ganze Geschichte sehr unseriös, aber wenn Sie sich dort wohlfühlen, dann lassen Sie es machen. Am besten reden Sie mal mit dem betreffenden Arzt, wie er das sieht. Falls er nicht mit Ihnen sprechen möchte, wechseln Sie.
    MfG
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantologie

    #258352 Antworten
    Clarissa5000
    Teilnehmer

    Hallo Her Dr. Zwanzig,

    wohlfühlen ist relativ. Mein Behandelnder Arzt ist ein sehr netter,junger, aber dennoch erfahrender Facharzt f. Oralchirurgie. Irgendwann wurde mir dann mal so zwischen Tür und Angel mitgeteilt, dass der Chef der Praxis die OP vornimmt und der andere „bei der OP jediglich dabei ist“…
    Fand das damals schon ziemlich daneben, weil ich den „Chef“ ja nicht mal kannte. Wo bleibt da das Vertrauen?
    Egal, hatte mir dann eingeredet, dass es ja nicht so schlecht wäre, wenn der andere operiert…ist ne längere Geschichte, aber die Art und Weise war sehr unprofessionell.
    Werde die OP mit dem Knochenaufbau jetzt machen lassen, rein aus Zeitgründen. Dann hätte ich ja immer noch genügend Zeit mich nach jemand anderem umzuschauen, der oder die dann das Implantat setzt.
    Mal sehen, was die Rechnung bringt. Je nachdem, was drin steht, rede ich auf alle Fälle mal mit meinem Arzt.
    Das Wichtigste für mich bleibt weiterhin, dass die OP (OP`s) erfolgreich verlaufen, und es mir danach hoffentlich nicht all zu schlecht geht.
    Vielen lieben Dank!
    Gruss
    Clarissa

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Antwort auf: Mehrere Kostenvoranschläge zum Knochenaufbau-welcher stimmt wirklich?
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