Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Probleme nach Implantation

  • Ersteller
    Thema
  • #307917 Antworten
    shebeestingin
    Gast

    Hallo zusammen,

    nachdem mein früherer Kieferchirurg berentet ist, habe ich vor 14 Tagen bei seinem sehr renommierten Praxiskollegen drei Implantate gesetzt bekommen (16, 26, 46).

    Für die OP selbst hat er 17 Minuten gebraucht, ein DVT wurde nicht gemacht, die Zähne waren 4,5 Monate zuvor von ihm selbst gezogen worden.

    Die beiden oberen sind laut Chirurg „an“ der Kieferhöhle, laut Röntgenbild für mein Laienauge eher drin – aber sie sind beschwerdefrei. 26 ist in meinen Augen sehr schief, keine Ahnung, wie das mit der Prothetik laufen soll…aber dazu komme ich dann in ein paar Monaten.

    Seit dem 3. Tag macht leider 46 tierisch Schmerzen… ich habe dann ab dem 5. Tag (in NRW war ein Feiertag dazwischen) Clindamycin für 7 Tage bekommen. Damit ging es deutlich besser, allerdings war am 7. Tag der Einnahme der 5er-Zahn davor klopfempflindlich. Nach Absetzen der Antibiotika hatte ich übers Wochenende, gerade zum Abend hin, wieder sehr starke Schmerzen.

    Der umgebende Knochen ist berührungsempflindlich, es pocht und strahlt, der 5er ist weiterhin sehr empfindlich. Morgens sind die Schmerzen reduziert, manchmal fast weg, über den Tag hinweg starke Steigerung.

    Heute morgen war nur der vertretende Arzt da (Praxisgemeinschaft) und meinte, ein Reizzustand sei gegeben, aber keine bemerkenswerte Schwellung, ein Röntgenbild würde sich zwei Woche nach Implantation nicht lohnen und ich solle meinem Körper mehr Zeit geben (was ich bei den Schmerzen schlicht nicht kann). Zur Wange hin ist ein Schnitt gesetzt, den weder mein Zahnarzt noch der vertretende Chirurg erklären konnten, der aber gut zu heilen scheint.

    Ich bekomme jetzt nochmal Cefurax, soll das eine Woche nehmen, habe aber ausreichend für 3 Wochen bekommen.

    Meine Lymphknoten am Hals sind geschwollen, weder das noch den 5er hält der Arzt für ein Entzündungszeichen.

    Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnliche Situation? Ist Abwarten wirklich das Richtige?

    Eigentlich müsste ich morgen beruflich für einige Tage wegfliegen und ich hab ordentlich Respekt vor den Tagen unter Schmerzmitteln…

    Für jeden Tipp und jeden Erfahrungsbericht wäre ich dankbar.

    Gruß

    shebeestingin

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  • Autor
    Antworten
  • #307918 Antworten
    shebeestingin
    Gast

    P.S.: die beiden oberen 5er sind auch bereits Implantate (ca. 5 Jahre alt, Problemlos). Auf beiden wackelt die Prothetik, der Zahnarzt hatte schonmal mit recht viel Gewalt versucht, sie runterzuholen – keine Chance. Muss ich die Runterschneiden lassen und komplett neu zahlen? Mit wieviel Gewalt darf der Zahnarzt da ran?

    #307919 Antworten
    ubauer
    Teilnehmer

    Hallo,

    nach Operationen ist eine Beurteilung aus der Ferne und ohne Röntgenbild/ DVT o.ä. eigentlich nicht objektiv möglich.
    Zu dem hier im Forum öfters angesprochenem Thema der „lockeren Prothetik“ hingegen gibt es nur eins zu sagen: runter damit und zwar mit Hirn und und nicht mit Muskelschmalz. Und zwar lieber gestern als morgen. Anderenfalls droht Schaden am Implantat selbst und dieser ist u. U. irreparabel. Wer die Kosten trägt ist im Gesetzestext geregelt, es können Zahnärztekammern, Ombudsmänner, Gutachter oder Versicherungen eingeschaltet werden.

    MfG
    ubauer

    #307920 Antworten
    RW
    Gast

    Die Abrechnung nach GOZ sieht kein Gutachterwesen vor. Auch kein Mängelgutachten.

    #307921 Antworten
    ubauer
    Teilnehmer

    Hallo,

    die Aussage von RW ist falsch. Die Rechnungsstellung kann lediglich einen Einfluss darauf haben, welche Stelle die Begutachtung durchführt. Sprechen Sie mit der für Ihr Bundesland zuständigen Landeszahnärztekammer, wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dort kann man Ihnen weiterhelfen.

    MfG

    #307922 Antworten
    ubauer
    Teilnehmer

    Hallo,

    die Aussage von RW ist falsch. Die Rechnungsstellung kann lediglich einen Einfluss darauf haben, welche Stelle die Begutachtung durchführt. Sprechen Sie mit der für Ihr Bundesland zuständigen Landeszahnärztekammer, wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dort kann man Ihnen weiterhelfen.

    MfG

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