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Wer zahlt zusätzliche Reisekosten nach Ungarn wegen gebrochener Schraube

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 4758 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 1 Monat von Heike D aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #293656 Antworten
    S. Oppitz
    Gast

    In welchem Umfang ist der ZA oder der Implantat-Hersteller verpflichtet, dem Patienten Unkosten zu erstatten, die durch eine fehlgeschlagene Behandlung (gebrochene Schraube) entstehen?

    Die Frage bezieht sich auf folgenden Fall: Implantat wurde in Ungarn gesetz und ist gut eingeheilt. Schon eine Woche nach dem Anbringen der Krone wackelte jedoch der Zahn, so dass nach zwei Wochen eine erneute Reise nach Ungarn nötig wurde. Die Krone musste dort relativ gewaltsam entfernt werden. Der ZA gab als Grund an, dass die Schraube gebrochen sei.
    Ist in einem solchen Fall der ZA oder der Markenhersteller des Implantats für die Haftung zuständig – wer ersetzt in welchem Umfang die Fahrtkosten für die nicht eingeplante zusätzliche Reise?

    Freue mich über Informationen und Tipps zu diesem Thema

    Gruß – S. Oppitz

Ansicht von 5 Antworten – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Antworten
  • #293657 Antworten
    luzifer
    Gast

    hallo,
    in ungarn gilt eu-recht, d.h. produkthaftung.
    danach müsste der za dafür aufkommen.

    #293659 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Ich glaube nicht,dass Sie Ihre Reisekosten erstattet bekommen.Dazu ist auch niemand verpflichtet.Den Nachweis zu erbringen,dass ein Materialfehler vorlag,ist sehr schwierig.Die Kosten für die Schraube muss Ihr Za.übernehmen.Er muss sich dann mit der Herstellerfirma auseinandersetzen.

    Gruß Dr. Metelski

    #293660 Antworten
    Karl-Josef mathes
    Gast

    Hallo,

    wer die Kosten der Schraube übernimmt ist gar nicht so klar, es sei denn, irgendjemand hat eine Garantieerklärung abgegeben.

    Ich fürchte, es wird ganz erheblichen Steit über die Schuldfrage geben. Der Implantologe könnte sagen, dass das alles ein Problem der Prothetik ist (gelockerte Aufbauschraube und Fraktur bei der „gewaltsamen“ Kronenentfernung), der Prothetiker könnte einen Fehler des Implantates vermuten. Letztendlich beweispflichtig ist der Patient. Das könnte schwierig werden. Wenn alle Beteiligten nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt haben, und wenn keine Garantieerklärung vorliegt, dann könnte das, weil auch sicher noch nationales Recht eine Rolle spielt, ausgesprochen problematisch sein.

    Und Herr Kollege Metelski, warum muß der Zahnarzt die Kosten für die Schraube übernehmen? Ich wüßte nicht, woraus sich diese Pflicht so ohne weiteres ergibt.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #293658 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    ein Zahnarzt erbringt eine Dienstleistung und erfüllt in der Regel keinen Werksvertrag. Er haftet also „nur“ für das richtige Vorgehen und nicht für den Erfolg, grob gesagt. So einfach ist es also nicht.
    Und zum Thema EU-Recht: Auch in der EU fließt zwischen Recht haben und Recht bekommen der Mississippi. Zumindest dürfte es sehr umständlich sein, einen Prozeß in Ungarn zu führen.
    Gruß
    K.-J. Mathes

    #293661 Antworten
    Heike D
    Gast

    Hallo,

    wenden Sie sich doch mal an das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel, vielleicht können die weiterhelfen. Der Service dort ist kostenlos.
    Auf den Reisekosten werden sie wahrscheinlich sitzenbleiben. Wäre nett, wenn sie mal hier über das Ergebnis berichten, bin neugierig.

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Antwort auf: Wer zahlt zusätzliche Reisekosten nach Ungarn wegen gebrochener Schraube
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