Häufige Suchanfragen im Forum:
Zahlreiche Fragen über Zahnimplantate
- Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 4444 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren, 4 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
im Juli 2003 musste ich mir aufgrund einer entzündeten Zahnwurzel leider einen Backenzahn (Nr.36) im Unterkiefer ziehen lassen. Nun stellt sich für mich die Frage, was denn nun mit meiner Zahnlücke passieren soll. Mein Zahnarzt machte mir sofort den Vorschlag, ich solle mir doch ein Implantat einsetzen lassen, da dieses gegenüber einer Brücke den Vorteil hätte, dass die noch vorhandenen seitlichen Zähne nicht abgeschliffen werden müssten. Die Krankenkassen würden sich jedoch leider an dieser Art der Behandlung nicht beteiligen. Des weiteren habe er in der Vergangenheit schon viele Implantate eingesetzt und bisher nur gute Ergebnisse erzielt. Bei mir würden ideale Voraussetzungen zum Einsatz eines Implantates bestehen. Ich hätte einen sehr dicken Kieferknochen und die Nervenbahnen verlaufen sehr weit unten. Des weiteren würde ich meine Zähne ja sehr gut putzen. Damals nannte er mir einen Preis für diese Maßnahme von ca. 1300 EUR. Ein paar Wochen später erhielt ich jedoch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag (siehe weiter unten), mit dessen Inhalt ich jedoch noch nicht ganz klarkomme (z.B. Mehrkosten von immerhin ca. 320 EUR gegenüber den erstgenanten Kosten oder dem Passus „Unverbindlicher Kostenvoranschlag“). Bei meiner Recherche im Internet bin ich nun über dieses Forum gestolpert. Die Art und Weise wie hier über dieses Thema diskutiert wird gefällt mir sehr gut. Kann mir jemand in diesem Forum bitte etwas weiterhelfen? Ich habe so viele Fragen:
1. Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Implantaten?
2. Sollte man sich besser eine Brücke einsetzen lassen?
3. Was passiert eigentlich wenn man überhaupt nichts macht? Ich habe mich ja schon an die Zahnlücke gewöhnt.
4. Wie sieht es eigentlich aus mit der Gewährleistung bzw. Garantie?
5. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob der u.g. Kostenvoranschlag günstig oder besonders teuer ist? Mir fällt z.B. auf, dass ein Bohrer für immerhin 80,00 EUR offensichtlich nur für eine Bohrung verwendet werden kann, er wird offensichtlich anschließend weggeschmissen.
6.Was bedeutet dieser Satz: „Konservierend-chirurgische Leistungen sind nicht enthalten, da sich deren Umfang erst im Verlauf der Behandlung ergibt. Bei Leistungen, die den 2,3 fachen Satz überschreiten, werden entsprechende medizinische Begründungen in der Liquidation ausgewiesen.“
7. Ist es evtl. auch möglich bzw. sinnvoll, mit dem Zahnarzt eine Pauschale zu vereinbaren?
8. Ist es sinnvoll eine solche Behandlung evtl. im Ausland durchführen zu lassen?Für eure Antworten auf meine zahlreichen Fragen und weitere Anregungen danke ich euch jetzt schon mal im Voraus.
mit freundlichem Gruß
Peter Maier
Kostenvoranschlag
Implantatbezogene Analyse u. Vermessung des Alveolarfortsatzes,einschl. metrischer Ausw. von Rö-Aufn. m. Hilfe ind. Schablonen EUR 106,29
Röntgen-Kugel EUR 9,00
Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat EUR 94,50
Verschluß-Schraube EUR 24,00
Spiralbohrer EUR 80,00
Rosenbohrer EUR 19,00
Einsetzen e. Implantatschablone z. Überprüfung d. Knochenkav. EUR 17,71
atr. Nahtmaterial EUR 8,60
steriles Abdecktuch EUR 1,00
Einbringen eines enossalen Implantats EUR 94,50
Implantat (Straumann) EUR 199,00
Freilegen e. Implantats u. Einfügen v. Sekundärteilen bei einem Impantationssystem EUR 163,00
Auswechseln e. Sekundärteils b. e. zusammengesetzten Implantat EUR 63,00
WNI-Abformkappe EUR 2,80
WNI-Positionierzylinder f. Massivsekundärteil EUR 3,50
WNI-Kunststoffkappe EUR 17,50
WNI-Massivsekundärteil EUR 109,20
WNI-Manipullenmplantat EUR 17,50
Aufstellung e schriftl. Heil-und Kostenplanes a. Anforderung EUR 11,63
Versorgung e. Zahnes o Implantats durch e. Vollkrone (Tang. präp.) EUR 177,17
Zahnarzthonorar (voraussichtlich) EUR 627,80
Verbrauchsmaterial (voraussichtlich) EUR 491,10
Material- und Laborkosten (geschätzt)EUR 500,00
Behandlungskosten insgesamt (geschätzt) EUR 1618,90
Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich und aufgrund derzeitiger diagnostischer Unterlagen erstellt. Laborkosten können nur geschätzt werden. Konservierend-chirurgische Leistungen sind nicht enthalten, da sich deren Umfang erst im Verlauf der Behandlung ergibt. Bei Leistungen, die den 2,3 fachen Satz überschreiten, werden entsprechende medizinische Begründungen in der Liquidation ausgewiesen.