#302916
zahedi
Administrator

Hallo,
das ist von hier aus schwer zu beurteilen. Sie sollten sich eine gutachterliche Meinung einholen. Ich hoffe für Sie, dass die Implantate zu erhalten sind. Wenn es sich um einen nachweislichen Behandlungsfehler handelt, haben Sie sicherlich die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erwirken.
Gruß
B. Zahedi

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024