Wie hoch ist Festzuschuss für eine Vollprothese?

Das zahlt die Kasse 2025 für eine Zahnprothese

Für die Versorgung mit einem Gebiss bei Zahnlosigkeit gibt es einen Festzuschuss von der Krankenkasse, der einer festgelegten „Regelversorgung“ zugrunde liegt. In diesem Fall eine Vollprothese. Ob letztendlich ein einfaches Gebiss oder eine teure Zahnprothese auf Implantaten angefertigt wird, ist für die Höhe der Kassenbeteiligung unerheblich. Die Kasse muss diesen Betrag auf jeden Fall zahlen. Nach den Richtlinien kann ein Gebiss frühestens alle 2 Jahre erneut bei der Krankenkasse beantragt werden.

Festzuschuss Vollprothese

Den Festzuschuss gibt es für die Zahnlosigkeit, nicht für die Zahnprothese

Unterkieferprothese: die Kasse zahlt mehr

Für einen zahnlosen Unterkiefer zahlt die Kasse etwas mehr, da der Aufwand höher ist, einer Zahnprothese im Unterkiefer Halt und Funktion zu geben (siehe Tabelle unten).

Festzuschuss für eine Zahnprothese bei gutem Bonusheft höher

Der Festzuschuss für Zahnersatz ohne Bonusheft liegt mindestens bei 60% der Regelversorgung. Mit einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft erhalten gesetzlich Versicherte 70% der Regelleistung, nach 10 Jahren sind es 75%. Der Härtefall bekommt 100% der Regelleistung von der GKV erstattet.

Der Kassenanteil für den zahnlosen Kiefer erhöht sich meist jährlich

Üblicherweise erhöhen die Krankenkassen aufgrund der Inflation die Kassenzuschüsse für die Patienten jedes Jahr. Da sich aber auch die Preise beim Zahnarzt für Zahnprothesen erhöhen, kann es sogar sein, dass Sie tiefer in die eigene Tasche greifen müssen.

Der Festzuschuss für eine Zahnprothese im zahnlosen Kiefer liegt je nach Bonus zwischen 545€ und 730€, im Härtefall bis zu 974€.

 

Kassenzuschuss-Nr. 4.2 zahnloser Oberkiefer

Für eine Oberkiefer-Vollprothese oder alternativ: implantatgetragener Zahnersatz bei Zahnlosigkeit

60% 70% 75% Härtefall
544,97€ 635,80€ 681,22€ 908,29€

Festzuschuss-Nr. 4.4 zahnloser Unterkiefer

Für eine Zahnprothese im Unterkiefer oder alternativ: implantatgetragener Zahnersatz bei Zahnlosigkeit.

60% 70% 75% Härtefall
584,38€ 681,78€ 730,48€ 973,97€
Stegprothese Zuschuss

Implantatgetragene Prothese bei Zahnlosigkeit: gleiche Kassenbeteiligung, aber relativ wenig.

Bezuschussung für Armierung durch Stahlbasis bei einem Gebiss, wenn indiziert

Festzuschuss-Nr. 4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, je Kiefer

60% 70% 75% Härtefall
126,93€ 148,09€ 158,66€ 211,55€

Zusätzlich möglich: Festzuschuss-Nr. 4.9: schwierig zu bestimmende Lagebeziehung

Dieser Kassenzuschuss kann bei "Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung)", zusätzlich als Zuschlag zur Gesamtversorgung angesetzt werden.

60% 70% 75% Härtefall
89,88€ 104,86€ 112,35€ 149,80€

Festzuschuss für eine totale Prothese als Provisorium (Interimsersatz)

Wenn noch Zähne vorhanden sind, diese aber alle gezogen werden müssen, dann kann sich der Kiefer danach sehr stark verändern.  In solchen Fällen kann eine provisorische Vollprothese für den Übergang (Interimsprothese, Interimsersatz) gefertigt werden, um die Abheilung abzuwarten.

Dafür gibt es von der Krankenkasse einen eigenen Festzuschuss:

Festzuschuss 5.4 - Interimsprothese im zahnlosen Kiefer

Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer.

60% 70% 75% Härtefall
458,57€ 535,00€ 573,21€ 764,28€

Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2025


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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 17. Dezember 2024