Vollnarkose (Anästhesie) für die Implantatbehandlung
Für Angstpatienten kann eine Vollnarkose ein Weg sein, sich Zahnimplantate setzen zu lassen. Nach der S3-Leitlinie zur Zahnbehandlungsangst ist sie aber nur in begrenzten Ausnahmefällen angezeigt: Sie sollte nicht zur Behandlung der Angst eingesetzt werden, sondern nur der zahnärztlichen Akutversorgung dienen, im Beisein eines Facharztes für Anästhesie. Implantationen nennt die Leitlinie nicht ausdrücklich. Sie stellt aber klar, dass die Indikation zur Vollnarkose unter anderem bei großen chirurgischen Eingriffen unberührt bleibt; ob eine Implantation dazu zählt, entscheidet die Praxis im Einzelfall. Für eine akute Behandlung nennt die Leitlinie als erste Wahl ein Beruhigungsmittel wie Midazolam vor der Behandlung, als Alternative Lachgas; dauerhaft hilft eine Behandlung der Angst selbst (mehr im Lexikon unter Zahnarztangst). Da eine Vollnarkose den Körper stark belastet und nicht unerhebliche Gefahren mit sich bringt, ist sie nur die letzte Option. Sind Lachgassedierung oder eine orale Sedierung, auch in Kombination, wirklich nicht ausreichend für eine Zahnbehandlung, die im Grunde sowieso sehr gut schmerzfrei in Lokalanästhesie durchführbar ist?
Reicht Lachgas oder ein vorher eingenommenes Beruhigungsmittel wie Midazolam allein nicht aus, lassen sich beide kombinieren, um eine stärkere Beruhigung zu erreichen. Midazolam wird dabei einmalig gegeben und nicht nachdosiert. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind bei der einmaligen Gabe zum Einnehmen selten; vorkommen können Übelkeit, Schwindel oder eine paradoxe Unruhe statt Beruhigung. Anders als nach Lachgas allein ist man danach nicht fahrtüchtig.
Die Allgemeinnarkose bewirkt die Ausschaltung des kompletten Bewusstseins und aller Empfindungen, um eine schmerzfreie Implantatbehandlung in einem schlafähnlichen Zustand durchführen zu können. Hierfür können sowohl intravenöse als auch inhalative Medikamente (durchaus in Kombination) genutzt werden.
Da durch die Allgemeinanästhesie die eigene Atmung unterdrückt wird, ist eine künstliche Beatmung während der Narkose notwendig.
Einleitung der Vollnarkose
Nach dem Legen eines intravenösen Zugangs (Venenkatheter, „Viggo“, „Braunüle“) wird ein Anästhetikum (Hypnotikum) über die Vene verabreicht, das den Patienten einschlafen lässt. Wirkstoffe hierfür sind Propofol, Barbiturate (Thiopental) oder Etomidat. Des Weiteren können Schmerzmittel und Muskelrelaxantien verabreicht werden, um den nächsten Schritt zu beginnen:
Auch kann die Beatmung über eine festsitzende Maske erfolgen. Bei Implantatbehandlungen muss aber ein uneingeschränkter Zugang zu allen Bereichen der Mundhöhle sichergestellt werden, was durch eine Intubation am besten gewährleistet werden kann. Der Tubus kann dabei auch über die Nase gelegt werden.
Dem Beatmungsgas (Sauerstoff evtl. Lachgas) wird ein Inhalationsanästhetikum (Sevofluran oder Isofluran) zugesetzt, um die Tiefe der Narkose auch über längere Zeit steuern zu können. Kurze Sitzungen lassen sich vollständig über iv-Anästhetika (z.B. Propofol) kontrollieren.
Herzaktivität (EKG) und Sauerstoffsättigung des Blutes müssen während der Narkose ständig überwacht werden.
Ausleitung und Narkoseende
Wenn alle Implantate gesetzt sind und der Wundverschluss absehbar ist, wird die Zufuhr des Narkosegases (der iv-Narkotika) gestoppt. Der Patient wacht langsam auf. Wenn die eigene Atmung sicher wieder einsetzt, wird der Tubus gezogen.
Allerdings ist man nach einer Narkose noch über eine längere Zeit nicht fit. In der sogenannten Aufwachphase ist eine fachliche Betreuung notwendig. Es kann zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Die Benommenheit kann noch einige Stunden anhalten, so dass eine Betreuungsperson notwendig ist. Anders als bei einer Lachgas-Sedierung ist man nach einer Narkose keinesfalls in der Lage, Auto zu fahren.
Bei Kurznarkosen mit Propofol ist die Erholungszeit geringer.
Risiken und Nebenwirkungen der Vollnarkosebehandlung
Eine Vollnarkose stellt eine erhebliche Belastung des gesamten Körpers dar. Wenn auch das Risiko eines gesunden Erwachsenen gering ist, aus einer Narkose nicht mehr aufzuwachen, sollte eine sehr sorgfältige Abwägung von Risiko und Nutzen unter Abwägung von Alternativen wie der Sedierung oder Lachgas erfolgen.
Typische Nebenwirkungen von Intubationsnarkosen sind z.B. Heiserkeit, Halsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, sowie längere Benommenheit. Schwere und anhaltende Nebenwirkungen sind allerdings selten. Allerdings stellt die Vollnarkose eine insgesamt doch starke Belastung für den Organismus dar. Die meisten Menschen brauchen nach einer Vollnarkose mehrere Tage, bis sie wieder „fit“ sind.
Kosten einer Allgemeinanästhesie
Auch private Krankenversicherer übernehmen die Kosten für eine Vollnarkose bei einer Implantatbehandlung nicht in jedem Fall. Einen sicheren Anspruch auf Kostenübernahme haben auch Angstpatienten nicht. Für gesetzlich Versicherte nennt die Patienteninformation der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Fälle, in denen die Kasse eine Vollnarkose trägt, darunter eine von einem Facharzt oder einem anderen dazu berechtigten Arzt diagnostizierte Zahnbehandlungsphobie, wenn eine zeitnah notwendige Behandlung deshalb nicht in örtlicher Betäubung möglich ist, sowie einen größeren chirurgischen Eingriff, der nicht in örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann. Ob das bei einer planbaren Implantation zutrifft, ist vorher mit der Kasse zu klären; nach der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg erkennen zudem nicht alle Kassen die Angst-Indikation an.
Die Preise für eine Stunde Vollnarkose (Selbstzahler) dürften alles in allem bei 300-400€ liegen: Gebührenordnung für Ärzte GOÄ Position 462 zzgl. Begleitleistungen, Zuschlag für ambulante Anästhesie und Materialverbrauch.
Vorteile
- Patient kann schmerzfrei und entspannt behandelt werden
- auch bei starker Angst eine Behandlung möglich, wenn andere Wege nicht ausreichen
Nachteile
- Erschwernis durch fehlende Mitarbeit des Patienten (Kontrollröntgen, Zungenkontrolle, Bissüberprüfung etc.)
- erhöhter Organisationsaufwand
- gesundheitliches Risiko und erhebliche körperliche Belastung für den Patienten
- nicht für jeden Patienten geeignet
- nicht unerhebliche Kosten
implantate.com-Fazit
Die Vollnarkose ist bei einer Implantation nur die letzte Option: Wegen der Angst allein sieht die S3-Leitlinie sie nur für die Akutversorgung vor, bei einem großen chirurgischen Eingriff bleibt sie möglich. Aufwand, körperliche Belastung und Kosten sind als eher hoch einzustufen.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. S3-Leitlinie Zahnbehandlungsangst beim Erwachsenen. AWMF-Registernummer 083-020, Stand 31.10.2019. register.awmf.org
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Alternativen der örtlichen Betäubung. Patienteninformation, Stand November 2023 (Abschnitt Kostenübernahme: Stand 2021). kzbv.de
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg. Abrechnungsfragen A–Z: Narkosen. zahnaerzte-hh.de
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Wrobel, M, Werth M, Lahme, T: Anästhesie-Fibel: Kompendium für den klinischen Alltag, Urban&Fischer Verlag/Elsevier; 2. Auflage 2011
Bundeszahnärztekammer. Ambulante Vollnarkose zur zahnärztlichen Behandlung. Stellungnahme, Oktober 2024. bzaek.de
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