Was darf Zahnersatz (auf eigenen Zähnen) kosten? Übersicht der Preise.
Kostenerstattung für Zahnbehandlungen
Als Kassenpatient privatversichert beim Zahnarzt
Auch als gesetzlich versicherter Patient hat man die Möglichkeit, sich beim Zahnarzt oder Arzt privat behandeln zu lassen. Durch das Prinzip der Kostenerstattung bekommt man als Privatpatient dann eine Rechnung vom Arzt oder Zahnarzt für die erbrachten (Privat-)Leistungen gestellt.
Durch die Wahl der Kostenerstattung erhält man als Kassenpatient die Möglichkeit, als Privatpatient eine Behandlung zu erhalten, was erfahrungsgemäss z.B. bei der Terminvergabe beim Arzt von Vorteil sein kann.
Rechnungen für Zahnbehandlungen muss man zuerst selbst begleichen
Anders als bei der Behandlung als Kassenpatient, bei der Untersuchungen und Behandlungen über die Krankenversicherungskarte (Gesundheitskarte) direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, erhält der Patient von seinem Arzt/Zahnarzt eine Rechnung über die getätigten Leistungen. Es besteht damit ein privater Behandlungsvertrag zwischen Behandler und Patient. Rechnungen müssen direkt beim Arzt bzw. Zahnarzt beglichen werden. Zur Kostenerstattung reicht man die Rechnung dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein.
Bei der Kostenerstattung muss man Rechnungen selber zahlen.
Private (Zahn)Arztrechnungen: die Kasse zahlt nur das Kassenniveau
Kostenerstattung für Zahnbehandlungen ist oft mit hoher Eigenbeteiligung verbunden
Der private Leistungskatalog ist viel umfangreicher als der der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. Erstattung der Kosten für Zahnimplantate ), trotzdem dürfen von der Kasse Kostenerstattung für Zahnbehandlungen nur solche Leistungen umfassen, die auch im Katalog der Krankenkassen stehen, und auch nur in entsprechender Höhe. Das soll sicher stellen, dass alle Kassenpatienten die gleiche Leistungen erhalten. Man muss also die Mehrkosten der Privatleistung gegenüber der Kassenleistung sowie die Kosten aller privaten Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Kassen stehen, selber tragen.
Der Zahnarztbesuch dürfte also mit erheblichen Eigenkosten verbunden sein, ohne dass ein wesentliches Plus an Leistungen dabei herausspringt. Als „normaler“ Kassenpatient hat man ja schon Zugriff auf private Leistungen via Kostenerstattung: in der Füllungstherapie über die Mehrkostenvereinbarung, bei der der Kassenanteil direkt abgezogen wird, und beim Zahnersatz über den Festzuschuss.
Einige Krankenkassen z.B. BEK bieten Zusatzversicherungen, um die Lücke zwischen Erstattung nach dem Kassensatz und privater Rechnung zu schliessen
Welche Vorteile hat die Kostenerstattung?
Alle Patienten müssen offiziell natürlich gleich behandelt werden. Es soll trotzdem schon vorgekommen sein, dass man als Privatpatient schneller einen Termin bekommt. Es ist auch nicht verwunderlich, dass sich der Arzt mehr Zeit nimmt und eine individuellere Betreuung bietet, da die Honorierung deutlich lukrativer ist. Es ist kein Geheimnis, dass die Privatpatienten das soziale Gesundheitssystem kofinanzieren.
Für den Kassenpatienten mit Erstattung eröffnen sich zudem die Möglichkeit, einfacher an hochwertige medizinische Diagnostik und Leistungen zu kommen, da er keiner Budgetierung unterliegt.
Das sind die Nachteile der Kostenerstattung:
Hauptsächlich geht es ins Geld. Das mag bei Routinebesuchen nur einen kleinen Betrag ausmachen, durch die Notwendigkeit in Vorleistung zu gehen, kann es bei einer aufwendigen Behandlung aber schnell zu einer erheblichen finanziellen Schieflage kommen. Da man nicht so schell wieder zur Abrechnung via Versichertenkarte wechseln kann, fährt man ein gewisses Risiko. Man kann das, wie oben erwähnt, aber durch eine Zusatzversicherung lösen. Ob sich das lohnt, muss man selbst ausrechnen.
Auch der Verwaltungsaufwand durch das Einreichen und die Kontrolle der Abrechnung ist durchaus lästig. So sehen das übrigens auch die Krankenkassen, die dafür einen Betrag (z.B. 5%) erheben.
implantate.com-Fazit:
Man kommt schneller an Termine. Wer aber aufs Geld schauen muss, ist mit der Kostenerstattung meist nicht gut beraten. Die erhaltene Leistung mag besser sein, aber die Erstattung und damit die Eigenbeteiligung sind im Gegensatz zur „echten“ privaten Krankenversicherung kaum kalkulierbar.
Wie beantrage ich eine Kostenerstattung beim Zahnarzt bei der Kasse?
Hierfür muss man bei seiner Krankenkasse mit einer Frist von 3 Wochen vor einer Behandlung einen Antrag einreichen, an den man dann mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden ist. Als Patient kann man sogar entscheiden, für welchen der unterschiedlichen Abrechnungsbereiche man die Kostenerstattung wählt:
- ambulant (Praxis) beim Arzt
- ambulant beim Zahnarzt für Zahnbehandlungen
- stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus
- und/oder bestimmte Leistungen (z.B. Medikamente).
Der Wahl eines rein privat praktizierenden Arztes oder Zahnarztes (ohne Kassenzulassung) muss die Krankenkasse übrigens nicht zustimmen und kann die Erstattung verweigern!
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
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