Lexikon
BEMA
Der BEMA ist der Katalog der Kassenleistungen in der Zahnheilkunde: der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen und die Basis für die Abrechnung von zahnärztlichen Behandlungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland.
Über den BEMA wird auch die Honorierung der vertragszahnärztlichen Leistungen geregelt, die vom Zahnarzt über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Mittler zwischen Zahnarzt und Krankenkassen, abgerechnet wird.
Der BEMA wird über den sogenannten Bewertungsausschuss ausgehandelt, der von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gebildet wird. Für die durch gegenläufige Interessen häufiger auftretenden Streitfälle kann ein Vermittlungsausschuss und eine Schlichtungskommission angerufen werden.
BEMA oder GOZ?
Im BEMA sind nicht alle zahnärztlich möglichen, sinnvollen Leistungen aufgeführt. Es gilt das Prinzip ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich.
Daneben besteht der Katalog für private zahnärztliche Leistungen (z.B. Implantate), die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012). Für ärztliche Leistungen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÃ).
Nur wenn eine Leistung im BEMA nicht aufgeführt ist, darf der Zahnarzt die private GOZ bei der Behandlung von Kassenpatienten hinzuziehen. Ansonsten muss er sie als Kassenleistung über den BEMA abrechnen.
Mehrkostenvereinbarung als Sondervertrag
Eine Sonderregelung ist aber die sogenannte Mehrkostenvereinbarung in der Zahnheilkunde, bei der eine Privatleistung erbracht wird, und das Honorar einer entsprechenden (einfacheren) Leistung, die im BEMA enthalten ist, in Abzug gebracht wird. Sie gilt beim Zahnersatz und bei Füllungen.
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