Lexikon

Festzuschussregelung

Die befundorientierte Festzuschussregelung ersetzt seit 2005 die anteilige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnersatz. Er ist die preisliche Bewertung der Regelversorgung, die für eine bestimmte Befundsituation (z.B. Zahnlücke) nach kassenrechtlichen Grundlagen eine bestimmte Zahnersatzversorgung (z.B. Brücke) vorsieht. Der Festzuschuss wird allerdings unabhängig von der vom Patienten tatsächlich gewählten Versorgungsform (z.B. Implantat) gewährt, d.h. der Patient kann selbst wählen, für welche Qualität er sich bei der Zahnersatzversorgung entscheidet und erhält immer den gleichen Zuschuss. Die Festzuschussregelung sorgt für einen prozentual geringen Anteil der KK bei teuren Versorgungen.
Bei der Wahl einer preiswerten Alternative (z.B. herausnehmbarer Zahnersatz statt Brücke) können die Kosten mitunter voll über den Festzuschuss abgedeckt sein.

Weitere Infos:
Festzuschuss für eine Krone
Festzuschuss für eine Brücke
Festzuschuss für einen Stiftaufbau