Lexikon
Kassenzuschuss
Der Kassenzuschuss für Zahnersatz wird seit 2005 über den sogenannten befundorientierten Festzuschuss berechnet. Seine preisliche Bewertung richtet sich nach der Regelversorgung, die für eine bestimmte Befundsituation (z.B. Zahnlücke) nach kassenrechtlichen Grundlagen eine bestimmte Zahnersatzversorgung (z.B. Zahnbrücke) vorsieht.
Der Kassenzuschuss wird auf Antrag über den Heil-und Kostenplan (HKP) von den Krankenkassen genehmigt. Er ist dabei unabhängig von der vom Patienten tatsächlich gewählten Versorgungsform (z.B. Implantat, Zahnbrücke oder herausnehmbare Lösung) gewährt, d.h. der Patient kann selbst wählen, für welche Qualität er sich bei der Zahnersatzversorgung entscheidet und erhält immer den gleichen Zuschuss.
Der Kassenanteil bei den Gesamtkosten wird somit durch die Festzuschussregelung relativ geringer, je teurer der Zahnersatz wird.
Bei einer preiswerten Lösung (z.B. herausnehmbarer Zahnersatz statt Brücke) kann der Kassenzuschuss einen Grossteil der Kosten oder sogar alles (insbesondere bei einem Härtefall) abdecken.
Weitere Infos:
Regelleistung
Festzuschuss für eine Krone
Festzuschuss für eine Brücke
Festzuschuss für einen Stiftaufbau
Festzuschuss für eine Vollprothese