Lexikon

Schmerzmittel

Schmerzmittel sind Arzneimittel, die das Schmerzempfinden dämpfen, ohne das Bewusstsein auszuschalten. In der Zahnmedizin werden sie bei akuten Zahnschmerzen und nach chirurgischen Eingriffen eingesetzt.

„Schmerzmittel“ ist die deutsche Entsprechung des Fachbegriffs „Analgetika“. Beide Bezeichnungen sind gebräuchlich und meinen dasselbe; „Analgetika“ ist der fachsprachliche Ausdruck.

Die Grobsystematik unterscheidet zwei Gruppen: die Nichtopioid-Analgetika, zu denen unter anderem Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Paracetamol und Metamizol gehören, und die Opioidanalgetika mit Vertretern wie Tramadol und Tilidin. Innerhalb der Nichtopioid-Analgetika zählen Acetylsalicylsäure und Ibuprofen zu den nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR); Paracetamol und Metamizol gehören nicht dazu.

Die ausführliche Darstellung der Substanzklassen, der Wirkprinzipien, der Anwendung in der Zahnmedizin sowie von Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Verordnungsstatus steht im Eintrag Analgetika.

Aktualisiert am:

Verantwortlicher Autor