Lexikon
Verblendgrenzen
Die Verblendgrenzen beim Zahnersatz sind ein durch die Krankenkasse definierter „Sichtbereich“ der Zähne. Die Verblendgrenzen sind einerseits für den Zuschuss für eine Verblendung, dem (wangenseitigen) Überzug von Kronen oder Brückenglieder mit zahnfarbener Keramik (Verblendung) von Bedeutung. Zudem definiert sie den nicht sichtbaren Bereich, ab den eine Verblendung immer zur Privatleistung wird.
Sie reicht im Oberkiefer von der Mitte aus gezählt bis jeweils zum 5. Zahn, im Unterkiefer sogar nur bis zum 4. Zahn.
Vollständig zahnfarbene Keramikkrone: Privatleistung
Nur die wangenseitige Verblendung ist eine Regelleistung der Krankenkasse, für die das niedrigere Kassenhonorar abgerechnet werden muss. Die vollständige zahnfarbene Ummantellung von Kronen darf vom Zahnarzt privat in Rechnung gestellt werden.
Bei den privaten Versicherungen ist es zur Zeit üblich, eine Keramikverblendung bis zum 6. Zahn in Ober- und Unterkiefer zu erstatten.
Siehe auch Festzuschuss für eine Zahnkrone