AXA verweigert Kostenzusage für Zahnersatz


Wenn Zahnersatz gefertigt werden muss, ist es meist notwenig, den Versicherer vorab über die aufkommenden Kosten zu informieren. Für Kassenpatienten ist das über den sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP) geregelt, bei Privatpatienten wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

Da die tatsächlichen Kosten im Vornherein nicht zu 100% zu bestimmen sind (z.B. verbrauchte Goldmenge), ist es gängige Praxis. die voraussichtlichen Material- und Laborkosten zu schätzen. Explizite Aufstellungen sind nämlich zeit- und kostenintensiv und trotzdem nicht immer genauer. Private Versicherung begnügen sch üblicherweise damit, diese Schätzung unter Vorbehalt der Prüfung für eine Kostenzusage zu akzeptieren.

Nicht so die AXA. Sie fordert bei einem KVA die dezidierte Einzelaufstellung der Laborkosten im Kostenvoranschlag. Ansonsten werden die Laborkosten bei der Kostenzusage mit 0 Euro angesetzt.

Dieses Vorgehen sorgt natürlich für eine starke Verunsicherung der Patienten. Im besten Fall kommt es zu Diskussionen mit dem Zahnarzt. Im ungünstigsten Fall gibt der Patient notwendige Behandlungen aus Angst vor den Kosten auf.

In jedem Fall wird eine unverhältnismässige Belastung von Patient und Leistungserbringer herbeigeführt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Die Frage, ob Sie ihre Versicherten in Ihrem Bemühen um Gesundheit tatsächlich unterstützen wollen, muss sich die AXA wohl gefallen lassen.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 15 Februar 2022