Corona: Bonus trotz versäumtem Zahnarztbesuch


Aufgrund der Corona-Pandemie und der allgemeinen Verunsicherung, haben viele Patienten ihre Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt nicht wahrgenommen. Welche Auswirkungen das auf den Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz hat, war bislang ungewiss.

Kein Stempel, kein Bonusanspruch?

Um von der Krankenkasse einen erhöhten Zuschuss zum Zahnersatz zu bekommen, braucht es für Erwachsene nur einen zahnärztlichen Vorsorgetermin im Jahr, für Heranwachsende sind es zwei. Der Besuch wird durch einen Stempel im Bonusheft dokumentiert. Nun ist das erste Halbjahr 2020 vorbei und vielen Kindern und Jugendlichen fehlt einer von 2 Stempeln in ihrem Heft. Dadurch bestünde kein Anspruch auf einen zusätzlichen Kassenzuschuss.

Ein Zahnarztbesuch im Jahr muss sein

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kündigte an, bei ausgefallenem Zahnarztbesuch „ein Auge zuzudrücken“. Auf Empfehlung der KZBV, soll den gesetzlichen Krankenkassen für unter 18 Jährige ein Vorsorgetermin beim Zahnarzt im zweiten Halbjahr 2020 ausreichen. Dieser Termin soll allerdings vom Zahnarzt entsprechend im Bonusheft markiert werden. Für Erwachsene gilt die Regelung nicht. Sie haben jetzt noch knapp ein halbes Jahr Zeit, den Zahnarzt aufzusuchen, um ihren Bonus nicht zu riskieren.

Quelle: dpa

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 16 Juli 2020