Amalgamverbot und gestiegene Festzuschüsse
Das Ende des Amalgams als Füllungsmaterial wurde von der EU beschlossen. Die Alternative bei den Füllungen sind entweder einfache Füllungszemente mit begrenzter Haltbarkeit oder zuzahlungspflichtige Kunststofffüllungen. Obwohl die “Plombe“ schon lange nicht mehr populär bei der Versorgung von Karieslöchern in deutschen Mündern ist -unter 4% entschieden sich 2024 für diese Material- betrifft diese neue Regelung viele Patienten.
Kinder bekommen ab 2025 keine Kunststofffüllungen mehr auf Kassenkosten
Noch 2024 hatten Schwangere, Kinder unter 15 Jahren, Nierenkranke und Amalgam-Allergiker Anspruch auf eine Kunststofffüllung als Alternative auf Kosten der Krankenkasse. Da nun ein Amalgamverbot für alle Patienten gilt, entfällt diese Privileg für diese Patientengruppen ersatzlos. Auch Kinder (bzw. ihre Eltern) müssen also damit rechnen, die Mehrkosten für ein besseres Füllungsmaterial ab 2025 in Rechnung gestellt zubekommen.
Hier gibt es mehr Infos zu den Kosten für Zahnfüllungen.
Höhere Zuschüsse für Zahnersatz ab 2025
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Festzuschüsse für Zahnersatz ab 2025 um etwas über 4% zu erhöhen. Das ist erst einmal eine erfreuliche Nachricht, weil dadurch der Eigenanteil an den Behandlungskosten für Kronen, Brücken und Implantate sinken soll. Allerdings zeigt die Kostenentwicklung in den Zahnarztpraxen, dass der erhöhte Zuschuss durch die Inflation in der Dentalbranche schnell aufgefressen sein dürfte. Die verbesserten Kassenzuschüsse dürften aber sicher die Kostenentwicklung abfedern und den Eigenanteil beim Zahnersatz nicht ausufern zu lassen.