Geplante Änderung der privaten Gebührenordnung (GOZ) bringt Verlust für Zahnärzte


Zahnärztliche-Abrechnungsgenossenschaft-Statistik belegt, dass die Umsetzung des
GOZ-Referentenentwurfs für die Zahnärzte einen Honorarverlust von 4,5
Prozent bedeutet.

Von den Rechnungen, die die ZA 2010 online erreichten, wurden 300 000
Privat-Rechnungen als Datenbasis herangezogen. Sie wurden auf der
Grundlage des Referentenentwurfs neu berechnet. Damit sind die
ZA-Auswertungen aktueller und fußen auf einer dreimal größeren
Datenmenge als die bisher vorliegenden Statistiken. Die Aussagekraft der
ZA-Berechnungen ist daher sehr hoch.

Im Rahmen der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zur GOZ-Novellierung hat die ZA die Ergebnisse präsentiert:

Beim
Vergleich von GOZ88 und Referentenentwurf wurde zunächst jeweils der
Faktor 2,3 zugrunde gelegt. Summiert über alle Leistungsbereiche ergibt
sich ein moderater Honorarzuwachs von 3,2 Prozent.

Nach dem
Willen des Gesetzgebers soll aber eben dieser Faktor von 2,3 in Zukunft
Standard sein. Bei höheren Gebührensätzen gilt eine verschärfte
Begründungspflicht. Damit wird die Möglichkeit, höhere Honorare zu
erzielen, erschwert.

Bei näherem Hinsehen sind dadurch
Honorareinbußen zu erwarten: Vergleicht man das bisherige
Durchschnittshonorar mit den künftigen Standardhono-raren, so ergibt
sich ein Einkommensverlust von 4,5 Prozent.

Besonders ungünstig
für die Zahnärzte wirken sich dabei die schlechten Bewertungen der
Kompositrestaurationen aus. Sie liegen in dem Referentenentwurf (Nr.
2060, 2080, 2100, 2120) bis zu 46 Prozent unter den analog berechneten
Inlaypositionen 215 bis 217 zum 2,3fachen Satz.

Da diese
Leistungen in den Praxen besonders häufig erbracht werden, ist der
finanzielle Verlust entsprechend groß: Nach der ZA-Statistik waren über
90 Prozent der abgerechneten Inlaypositionen tatsächlich
Kompositrestaurationen.

Fazit:
Die
aktuellen und statistisch gesicherten ZA-Daten zeigen, dass sich die
postulierten 6 Prozent Honorarsteigerung nicht einstellen werden.
Vielmehr ist mit einem Honorarverlust von 4,5 Prozent zu rechnen.

Dr.
med. dent. Daniel von Lennep, Vorstand der ZA eG erläutert die
Ergebnisse: „Daraus ergibt sich angesichts von 23 Jahren
Honorarstillstand eine große Spannweite für dringend erforderliche
Nachbesserungen. Unsere Statistiken verschaffen den
GOZ-Verhandlungsführern Munition für ihre Argumentation gegenüber dem
Ministerium.“

Weitere Informationen:
ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG
Dr. Susanne Woitzik
Telefon: 02 11 / 56 93-223
Telefax: 02 11 / 56 93-294
E-Mail: swoitzik@za-eg.de

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 18 Mai 2011