Kostenerstattung funktioniert – beruhigendes Vorbild Zahnersatz


Es sei unsachlich, so Fedderwitz weiter, das Kostenerstattungsprinzip auf das Schlagwort ‚Vorkasse für Patienten‘ zu verkürzen: „Der Wert der Kostenerstattung liegt darin, dass sie dem GKV-Versicherten die Tür zum medizinischen Fortschritt öffnet. Er kann moderne Therapien wählen, die die GKV nicht bezahlt, bekommt aber trotzdem den Zuschuss seiner Kasse in Höhe der GKV-Leistung. Darum geht es, und nicht darum, dass der Patient in Vorkasse treten soll. Das ist eine Geisterdebatte.“
Die KZBV begrüße das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, die Wahl der Kostenerstattung in der GKV zu erleichtern. Fedderwitz: „Sieht man vom Ausnahmebeispiel Zahnersatz ab, dann ist die Wahl der Kostenerstattung in der GKV für den Patienten derzeit schwierig, bürokratisch und wenig attraktiv. Minister Rösler hat absolut recht, wenn er das ändern möchte. Außerdem ist das im Koalitionsvertrag auch vereinbart.“

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 September 2010