Berlin – Köln – Mit der Veröffentlichung von drei Leitlinien zu
„Fissurenversiegelung“, „Fluoridierungsmaßnahmen“ und „Operative
Entfernung von Weisheitszähnen“ stellt der Zahnärztliche Berufsstand
neue qualitätsfördernde Maßnahmen zu drei viel diskutierten Themen vor.
Leitlinien verstehen sich als systematisch entwickelte
Entscheidungshilfen für Zahnarzt und Patient über eine angemessene
Vorgehensweise bei besonderen zahngesundheitlichen Situationen. Die
Leitlinien zu „Fissurenversiegelung“, „Fluoridierungsmaßnahmen“ und
„Operative Entfernung von Weisheitszähnen“ fassen für Zahnärzte,
Patienten und alle am Thema Interessierten den derzeitigen Stand der
Wissenschaft zusammen und geben abgesicherte Empfehlungen. Diese
Empfehlungen sind unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung zu sehen, denn die Leitlinien basieren auf den
methodischen Prinzipien der evidenzbasierten Medizin (EbM), die sich
mittlerweile national und international zum eigenständigen
Forschungsgebiet in Medizin und Zahnmedizin entwickelt hat und für die
Fortbildung von Ärzten und Zahnärzten wichtige Impulse setzt.
Mit diesen drei Pilotleitlinien wurden für die Zahnmedizin Leitlinien
der höchsten Qualitätsstufe entwickelt. Gute Leitlinien sind dadurch
gekennzeichnet, dass es Versionen für Experten, Anwender und Patienten
gibt. Diese sind in attraktiver Form als Broschüre für Zahnärzte sowie
als Patienteninformation in Form eines Faltblattes veröffentlicht und
unter dem Link www.zzq-koeln.de als pdf-Datei im Internet eingestellt.
Dabei ist eines der Hauptziele der Qualitätsförderung durch
kontinuierliche interne Überprüfung eine stetige Verbesserung der
zahnmedizinischen Versorgung und damit auch der Mundgesundheit der
Bevölkerung zu erreichen. Für den einzelnen Patienten bedeutet das den
Erhalt oraler Strukturen und eine Steigerung der Lebensqualität. So
werden Zahnarzt und Patient zu gleichberechtigten Partnern, die über
Behandlung und Therapie gemeinsam entscheiden.
Die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq) im Institut
der Deutschen Zahnärzte (IDZ) ist eine gemeinsame Einrichtung der
Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung K.d.ö.R.(KZBV) und berät die BZÄK und die KZBV bei
allen Fragen der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen
Berufsausübung.
Pressekontakt:
Jette Krämer, BZÄK, Tel. 030 / 400 05 150
Dr. Reiner Kern, KZBV, Tel.: 030 / 28 01 79 27