Lexikon

Implantologe

Der Begriff "Implantologe" ist keine Berufs- oder Fachzahnarztbezeichnung im eigentlichen Sinne, da es keine offiziellen (standesrechtlichen) Anforderungen an diese Tätigkeitsbeschreibung gibt. "Implantologe" subsumiert somit eine sehr heterogene Gruppe von Zahnärzten, die in der Lage sind oder sich in der Lage fühlen, zahnärztliche Implantate in Patientenmünder einzusetzen.  
Die zahnärztliche Implantologie ist kein eigener Fachbereich im Zahnmedizinstudium, die Aus- bzw. Weiterbildung erfolgt im Grunde erst nach Abschluß der zahnärztlichen Aprobation. Neben dem "Learning by Doing", was in den Anfängen der Implantologie fast die einzige Möglichkeit war, gibt es heute strukturiertere Weiterbildungen z.B. zum Erlangen eines Tätigkeitsschwerpunktes (Curriculum) oder eines Masters of Science (MSc.). Diese Fortbildungen sind allerdings nicht chirurgisch am Patienten, so dass die implantologische  Ausbildung in der Assistenz-Zahnarzt-Zeit in implantologisch bereits versierten Praxen oder Kliniken erfolgt. Vor allem dürfte die implantologische Erfahrung aber in der eigenen Praxis gesammelt werden.

Natürlich sollte man erwarten, dass es sich bei einem Implantologen auch um einen auf dem Gebiet der Implantologie erfahrenen Zahnarzt handelt. Zum Führen eines Tätigkeitsschwerpunkts Implantologie gibt es dann tatsächlich auch Mindestanforderungen: Curriculum abgeschlossen, mindestens 200 gesetzte Implantate insgesamt und mind. 50 gesetzte Zahnimplantate pro Jahr mit kontinuierlicher Fortbildung. Für die Aufnahme in das Implantologenregister auf implantate.com müssen u.a. solche Kriterien erfüllt werden.

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema Qualifikation von Implantologen.